zahnarztpraxen 23 bauantrag zahnarztpraxis DenPhaMedDer Bauantrag für eine Zahnarztpraxis

Mit einem Lotsen fällt das Gründen deutlich leichter

Soll die Nutzung einer Immobilie geändert werden, dann ist in aller Regel ein Bauantrag nötig. Das gilt auch für Fälle, in denen in einem Gebäude, in dem bislang keine Zahnarztpraxis vorgesehen ist, ein Zahnmediziner eine Praxis einrichten möchte. Eng verquickt mit dem Bauantrag ist ein sogenannter Nutzungsänderungsantrag, mit dem die Umwidmung zur Zahnarztpraxis erreicht werden soll.

Regionale Unterschiedlichkeiten

Der Bauantrag wird – je nach regionaler Zuständigkeit –beim örtlichen Bauamt, der zuständigen Kommune oder dem regionalen übergeordneten Bauamt eingereicht. Die Anforderungen der Ämter unterscheiden sich regional in den grundsätzlichen Anforderungen an Nachweispapiere und bereitzustellende Unterlagen. Deshalb ist es angeraten, immer einen in der Region erfahrenen sachkundigen Gründungsberater hinzuzuziehen.

Die Einbindung eines Architekten und versierten Praxisbauers ist ebenso immer empfehlenswert, da es sich bei der Gründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis immer um eine fachplanerische Aufgabe handelt, bei der baurechtliche Aspekte aufgezeigt und wichtige Kommunikationspartner koordiniert werden müssen. Partner für den Praxisbau sind u.a.:

  • Natürlich der Eigentümer der Immobilie
  • Mittelbar aber auch die anderen Mieder im Objekt.
  • Am besten einen Fachanwalt für die rechtliche Prüfung des Mietvertrages
  • Der planende Architekt
  • Ggf. ein Statiker zur Erstellung eines aktuellen Statik-Gutachtens
  • Handwerksbetriebe für den Innenausbau
  • Der Praxisbauer
  • Die Lieferanten der Medizintechnik
  • Ggf. noch Bürotechnik-Experten und Fachleute für die Praxisabsicherung

Sie suchen gerade einen der oben genannten Experten? Dann fragen Sie gern bei uns nach. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Mit der nötigen Erfahrung ein einfacher Ablauf

zahnarztpraxen 23 bauantrag zahnarztpraxis einfacher ablauf DenPhaMedDer Ablauf des Genehmigungsverfahrens ist im Prinzip einfach: Man sammelt alle benötigten Unterlagen, bringt diese mit der Genehmigung des Besitzers der Immobilie zum Bauamt und stellt dort den Bauantrag und den Nutzungsänderungsantrag zum Bau einer Zahnarztpraxis.

Diese Unterlagen sind teils im Original zu unterschreiben und in mehrfacher Ausführung, unter Umständen auch digital abzugeben – je nach den regionalen Gegebenheiten. Der Mitarbeiter des Bauamtes vergibt ein Aktenzeichen und verteilt dieses Vorhaben an die verschiedenen mit einzubeziehenden Behörden. Hier vor allem:

  • Brandschutzprüfer und Brandschutzgutachter
  • Feuerwehr - Rettungsplan, Feuerlöschplan
  • Gutachter für Strahlenschutz
  • Gesundheitsamt
  • Behindertenbeauftragter

Niemals auf Ämter verlassen

Bei diesem komplexen Prüfvorgang sollte der Praxisinhaber in spe unbedingt selbst aktiv werden. Oder aber, wie auch schon bei Bank- und Finanzierungsgesprächen dringend empfohlen, einen „Ämterlotsen“ damit beauftragen, dass der Bauantrag im Zeitplan bleibt sowie alle geforderten Unterlagen rechtzeitig, vollständig und vor allem entscheidungsreif aufbereitet vorliegen. Denn der Nachweis für den Brandschutz muss ebenso rechtzeitig vorliegen wie das Brandschutzkonzept erstellt sein muss. Der Brandschutzprüfer wiederum muss das Konzept an die Feuerwehr zur Prüfung der Rettungswege vor Ort weitergeleitet haben. Eine entsprechende Stellungnahme der Brandbekämpfer muss mit Antragstellung auch vorliegen. Diese Prüfung ist sogar besonders wichtig, da sich Patienten im Brandfall schnellstmöglich in Sicherheit bringen müssen können und da die Feuerwehr ungehindert an den Brand gelangen muss. Ist das nicht gewährleistet werden Menschenleben gefährdet.

Alles da oder nichts passiert

zahnarztpraxen 23 bauantrag zahnarztpraxis unterlage DenPhaMedFehlt eine einzige Unterlage oder ein Gutachten, kommt es zu keiner Bewilligung. Und aus Erfahrung lässt sich sagen, wenn der gesamte Vorgang allein der Behörde überlassen wird, öffnen Sie später als geplant. Deshalb ist Ihre Mitwirkung oder die eines von Ihnen beauftragten Experten unumgänglich.

Wenn dann alle Dokumente vorliegen und alle Prüfungen abgeschlossen sind, gibt es drei Möglichkeiten, wie der Bescheid vom Bauamt aussehen kann:

  1. 1. Genehmigung wie beantragt,
  2. 2. Genehmigung mit Auflagen oder
  3. 3. Ablehnung des Antrags.

Selbstredend wollen alle Zahnärzte so früh wie möglich ihre Praxis eröffnen. Also sind alle Verzögerungen nicht nur extrem ärgerlich, sondern auch doppelt kostenträchtig: Umbauten sind teuer und zugleich generiert man in dieser Zeit keine Einnahmen. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Praxis so früh wie möglich an den Start gehen kann, dann nutzen Sie am besten unsere Projekt-Lotsen.

Ein ortskundiger Gründungslotse macht den Unterschied

zahnarztpraxen 23 bauantrag zahnarztpraxis gruendungslotse DenPhaMedDie Erfahrung zeigt und viele Gründer können davon ein Lied singen: Wer im Vorfeld eines jeden Übernahme- oder Neugründungsprojekts keinen Partner an seiner Seite hat, der vor Ort die Abläufe und Ansprechpartner kennt und den Gründer beim Projekt aktiv begleitet, dessen Projekt ist irgendwo angeeckt, hat sich verzögert oder es kam gar zu notwendigen Umplanungen während oder – schlimmer noch – nach der Bauphase. Anders gesagt: Ohne einen Lotsen kommt es sehr oft zu vermeidbaren Verzögerungen, die mitunter richtig schmerzen können.

Unser Tipp: Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Architekten oder Praxiseinrichter, ob die notwendigen Aufgaben durch sie oder ihr Team erledigt werden oder ob sie, was in aller Regel bei den Profis der Fall ist, einen solchen „Projektlotsen“ in ihrem Netzwerk haben. Dieser Projektteil gehört dann unbedingt in die vertraglichen Vereinbarungen mit dem beauftragten Architekten oder Praxiseinrichter. Hier sollte unter Haftungsgesichtspunkten immer ein Fachanwalt zur Vertragsgestaltung eingeschaltet werden.

zahnarztpraxen 23 bauantrag zahnarztpraxis koordinierungsaufgaben DenPhaMedÜbernimmt Ihr Architekt oder Praxiseinrichter keine Koordinierungsaufgaben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an uns. Am besten direkt nach Ihrer Gründungsentscheidung oder wenn Sie eine Praxis für die Übernahme angeboten bekommen haben. Ihre Anfrage: Gründungsberater