Lohnersatzleistungen – aber nur vom Profiservice 141 lohnersatzleistungen DenPhaMed

Lohnkostenoptimierung - Risiken und Nutzen müssen penibel geprüft werden

Die Optimierung der Lohnkosten soll Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern durch die Reduzierung der Lohnnebenkosten finanzielle Vorteile bringen. Der Arbeitnehmer bekommt mehr „Netto vom Brutto“ und der Arbeitgeber spart an den Lohnnebenkosten. Findige Finanzvertriebe nutzen diese Lohnkostenoptimierung zur Ansprache von Arbeitgebern, um diese als neue Kunden zu gewinnen. Über die Risiken für den Arbeitgeber wird regelmäßig, aber nicht umfassend aufgeklärt. Das möchten wir ändern.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Tatsächlich gibt es im Sozialversicherungs- und Steuerrecht viele Möglichkeiten, um Arbeitnehmern Zahlungen zukommen zu lassen, die steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt sind. Beispiele hierfür sind Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 S. 11 EstG), Essensgutscheine (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 EstG), Erholungsbeihilfe (§ 40 Abs. 3 Nr. 3 EstG), Zuschüsse zur Arbeitskleidung (§ 3 Nr. 31 EstG), Zuschüsse zum Kindergartengeld (§ 3 Nr. 33 EstG) und vieles mehr. Der Gesetzgeber hatte mit der Schaffung dieser Möglichkeiten die Förderung bestimmter Arbeitnehmer, beispielsweise Geringverdiener, als Ziel. Viele Finanzvertriebe nutzen diese Möglichkeiten nun konsequent aus, um Lohnnebenkosten zu reduzieren. Im Sinne des Gesetzgebers ist dies aber nicht.

Welche Risiken bestehen?

Zahlungen an Arbeitnehmer die vom Gesetzgeber „subventioniert“ werden, haben immer einen Haken: Sie müssen einer Prüfung durch die Steuer- und Sozialbehörden standhalten, um die staatlichen Zuschüsse nicht zu verlieren.

service 141 lohnersatzleistungen risiken DenPhaMedDas Risiko trägt dabei der Arbeitgeber. Findet einer der gut ausgebildeten Prüfer der Finanzbehörde oder der Sozialversicherung einen Fehler, müssen die genutzten Vorteile, soweit sie noch nicht verjährt sind, zurückgezahlt werden. Ein Beispiel hierfür wäre der vor Jahren korrekt eingeräumte Zuschuss zum Kindergarten, der aber nicht mehr zu gewähren ist, weil das Kind zwischenzeitlich in der Schule ist.

Die einzelnen gewährten Leistungen zu überblicken und ständig zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind, ist schwierig und mit enormem Aufwand verbunden. Wird die Kontrolle aber nicht durchgeführt, kann dies zu Fehlern führen. Werden bei mehreren Mitarbeitern Zahlungen im Rahmen einer Prüfung als nicht rechtskonform erachtet, kommen schnell größere Nachzahlungen zustande. Für den Arbeitgeber also ein hohes Risiko, das sich leicht realisiert.

Was sagen die Behörden?

Durch die emsig arbeitenden Vertriebe nimmt die „Optimierung“ der Nettolöhne derzeit sehr stark zu. Entsprechend reduzieren sich die Einnahmen der Finanzämter und Sozialkassen. Grundsätzlich bewegen sich diese Optimierungen wohl zumeist im Rahmen des gesetzlich Möglichen. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) äußerte Bedenken. Die Bundesregierung schätze das Angebot und den Vertrieb von Nettolohnoptimierungsmodellen kritisch ein. Eine Gesetzesänderung sei derzeit allerdings nicht geplant. Gemeinsam mit der Rentenversicherung beobachte man, ob sich eine „Fehlentwicklung“ andeute. Ähnlich Lautendes ist von den Finanzbehörden zu hören. Und zu vielen Optimierungen liegen letztendlich keine höchstrichterlichen Entscheidungen vor, ob sie tatsächlich rechtlich nicht zu beanstanden sind.

Eine Gesetzesänderung würde zwar sicherlich keine rückwirkende Veränderung herbeiführen, dennoch müssen in diesem Fall alle bestehenden Modelle an die neue Gesetzeslage angepasst werden. Auch in diesem Fall dürfte letztendlich der Arbeitgeber in der Verantwortung stehen, nicht der Finanzvertrieb der die Löhne „optimiert“ hat.

Wie hoch ist der Nutzen der durch die Optimierung entsteht?

Nutzt man die Möglichkeiten der Lohnoptimierung voll aus, ist es, abhängig vom jeweiligen Einkommen, tatsächlich möglich, mehrere Hundert Euro im Monat an Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Entsprechend hoch ist das Risiko. Zudem ist der Verwaltungsaufwand für die Einführung eines solchen Systems enorm hoch.

service 141 lohnersatzleistungen optimierung DenPhaMedMöchte man das Risiko, Steuer- oder Sozialversicherungsabgaben nachzahlen zu müssen, weitgehend ausschließen, bleiben nur wenige risikofreie Möglichkeiten. Zu nennen wäre hier die Möglichkeit des steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezugs (maximal 44 Euro im Monat), Zuwendungen aus besonderen Anlässen (maximal 60 Euro einmalig p.a.) und die betriebliche Altersversorgung beispielsweise durch Direktversicherungen, Pensionskassen oder Unterstützungskassen. Die betriebliche Altersvorsorge ist auch der Grund, warum Finanzvertriebe dieses Thema bewerben.

Fazit

Die Einsparung von Lohnnebenkosten durch geschicktes Nutzen der gesetzlichen Möglichkeiten ist durchaus möglich. Allerdings mit hohem Aufwand und Risiko für den Arbeitgeber verbunden. Ohne großen Aufwand und mit geringem Risiko einzurichtende Modelle haben auf den Nettolohn nur einen geringen Einfluss.

Die von Finanzvertrieben vielfach angebotene Lohnoptimierung nutzt die vorhandenen Möglichkeiten auch in „Graubereichen“ mit dem Ziel, eine betriebliche Altersversorgung zu verkaufen.

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