arztpraxen 14 praxisaufgabe DenPhaMedPraxisaufgabe - eine Praxis korrekt schließen

Wer einen Schlussstrich zieht, hat einige Besonderheiten zu beachten

Selbstverständlich ist es das Ziel aller Beteiligten, Praxen zu erhalten. Das gilt für Praxisinhaber und -inhaberinnen ebenso wie für Berater, oftmals kommunale Institutionen und selbstverständlich für unser Netzwerk. Jedoch zu behaupten, jede Praxis sei vermittelbar, wäre vermessen. Es gibt in der Tat Praxen, die zusammen mit dem Renteneintritt des Arztes geschlossen werden müssen.

Oft müssen Praxen schließen, weil im Lauf der Zeit mehrere negative Faktoren zusammengekommen sind, die eine Fortführung unmöglich machen. Demografische Entwicklungen, die eine ehemals wirtschaftlich starke Region haben ausbluten lassen beispielsweise. Ein anderer Grund kann eine veränderte Konkurrenzsituation sein, etwa weil eine moderne Praxis oder ein Ärztehaus in der Nähe aufgemacht hat.

Bauliche Beschränkungen, veraltete Technik, die von Patienten nicht mehr akzeptiert wird, sind weitere mögliche Ursachen für einen Patientenschwund. Auch eine ungünstige Verkehrssituation – schlechte Lage, zu wenige Parkmöglichkeiten, mangelhafte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr – kann abschreckend auf Patienten wirken.

Dazu kommen noch selbstgemachte Probleme wie etwa die Vernachlässigung der Praxisorganisation, der Personalentwicklung oder der Weiterbildung. Häufig ist es einfach auch eine ermüdende Alltagsroutine, die auf die Praxis abfärbt, sowie eine Unlust bei Inhabern und Inhaberinnen, sich mit nichtmedizinischen Themen auseinanderzusetzen.

Keine Praxisaufgabe ist einfach

Wer seine Praxis aufgibt, möchte vielleicht einfach den Schlüssel umdrehen und gehen. Doch so einfach ist das nicht. Vielmehr sind bei einer Praxisaufgabe einige Vorgaben erfüllen, zudem gibt es einige Gesichtspunkte, die unbedingt berücksichtigt werden sollten.

arztpraxen 14 praxisaufgabe nicht einfach DenPhaMed

Zunächst ist die Praxisaufgabe der Ärztekammer anzuzeigen. Mit vollständiger Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit entfällt auch die Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer. Sie können jedoch weiterhin als Ruheständler freiwilliges Mitglied der Ärztekammer mit ermäßigtem Kammerbeitrag bleiben. Wir empfehlen, sich die Vorteile einer weiteren Mitgliedschaft von der zuständigen Kammer persönlich erläutern zu lassen.

Darüber hinaus sind mindestens die folgenden Aspekte zu beachten:

Mitarbeiter

Mitarbeiter

Praxisaufgaben sind für alle Mitarbeiter grundsätzlich Zeiten der Unsicherheit fast immer schmerzliche Einschnitte – sei denn der Nachfolger kommt auf ihren Reihen oder der Inhaberfamilie. Schon bei einer Übergabe an einen Nachfolger ist Fingerspitzengefühl gefragt. Noch diffiziler ist die Situation bei einer Aufgabe, bei der es keinen Nachfolger gibt. In solchen Fällen ist die Information der Mitarbeiter besonders belastend, aber nicht nur das: Darüber hinaus sind Formalien und Fristen aufgrund arbeitsrechtlicher Vorgaben peinlich genau zu beachten.

Verträge prüfen

Verträge
prüfen

Mindestens 1 Jahr vor Praxisschließung sollten alle Verträge in Hinblick auf Fristen geprüft sein. Das betrifft nicht nur den Mietvertrag, an den jeder denkt, sondern auch Wartungs- oder Leasingverträge für Medizin- und Bürotechnik sowie Verträge mit Telefonanbietern und Stromversorgern und alle Serviceverträge mit externen Dienstleistern. Weiterhin interessieren Verträge zu einem etwaigen Praxiswagen und der Praxis-Webseite jeden potentiellen Nachfolger. Alle diese Verträge und ihre Fristen sollten erfasst und übersichtlich dokumentiert werden.

Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflicht Versicherung

Während der Dauer der ärztlichen Tätigkeit sind alle Ärzte und Ärztinnen verpflichtet, für eine ausreichende Haftpflichtversicherung Sorge zu tragen. Wird auch nach Praxisaufgabe eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt, entweder eine Weile weiter mitarbeiten oder für Praxisvertretungen, ist weiterhin eine ausreichende Haftpflichtversicherung erforderlich. Hierzu bieten sich spezielle Ruhestandsversicherungen an. Was in der konkreten Lebenssituation genau als „ausreichender“ Schutz betrachtet werden kann, hängt von der Fachrichtung des Arztes ab.

Unbedingt auch die Nachhaftungsfrage klären

arztpraxen 14 praxisaufgabe nachhaftungsfrage DenPhaMedWird keine ärztliche Tätigkeit mehr ausgeübt, empfiehlt sich der Abschluss einer Nachhaftungsversicherung, denn die Berufshaftpflichtversicherung deckt üblicherweise nur Schäden ab, die während der Laufzeit der Berufshaftpflichtversicherung entstanden sind.

Die gesetzliche Haftungszeit für ärztliche Leistungen beträgt jedoch 30 Jahre. Deshalb brauchen alle Ärzte einen Schutz für den Fall, dass nach Rentenbeginn Haftungsfälle geltend gemacht werden sollten.

In einigen Berufshaftpflicht-Policen ist die Nachhaftung bereits enthalten. Dann empfiehlt es sich zu klären, über welchen Zeitraum sich der Schutz erstreckt. Ist er in der Berufshaftpflicht jedoch nicht enthalten, sollte Nachhaftungszeit rechtzeitig vorher eingeschlossen werden. Die empfehlenswerte Dauer einer Nachhaftungsversicherung richtet sich nach dem individuellen Risiko entsprechend der Fachgruppenzugehörigkeit. Mehr

Ausstellen von Privatrezepten

Ausstellen von
Privatrezepten 

Auch nach Aufgabe der Praxis sind Ärztinnen und Ärzte aufgrund Ihrer Approbation weiterhin zur Ausstellung von Privatrezepten zum Eigengebrauch berechtigt. Diese sind jedoch mit der Privatanschrift zu versehen. Rezepte mit der früheren Praxisanschrift dürfen nicht mehr verwendet werden. Stattdessen muss das Rezept einen gesonderten Hinweis enthalten, dass es sich bei der angegebenen Adresse um die Privatanschrift handelt. Am besten genügend vorstempeln.

Aufbewahrung der Patientendokumentation

Aufbewahrung der Patientendokumentation

Ärztliche Aufzeichnungen müssen für mindestens 10 Jahre nach dem Ende der Behandlungen und der Aufgabe der Praxis aufbewahrt werden, es sei denn, es sind längere Aufbewahrungsfristen gesetzlich angeordnet. Die Aufbewahrungspflicht erstreckt sich auf alle Krankenunterlagen, also ärztliche Aufzeichnungen wie Untersuchungsbefunde. Die Unterlagen können in eigenen oder fremden Räumen gelagert werden. Unbefugte Personen dürfen keinen Zugriff auf die Daten haben.

Rentenberatung

Rentenberatung
schafft Überlick

Nicht gefordert aber empfehlenswert ist es, rechtzeitig vor der Praxisaufgabe auch die eigene Finanz- und Liquiditätssituation auf den Prüfstand zu stellen. Denn mit dem Renteneintritt greifen nicht nur die oft vielschichtige Kammerversorgung und die private Vorsorge, die es zu einer Gesamtbetrachtung zusammenzuführen gilt, sondern es ändern sich auch viele steuerliche Vorgaben. Zudem sollte klar sein, wie hoch dann der allgemeine Finanzbedarf sein wird. 


Viele dieser Arbeiten sind von Praxisinhabern oder Praxisinhaberinnen nebenbei leistbar, andere bedürfen externer Kompetenzen. Dafür stehen die entsprechenden Fachleute unseres Netzwerkes gern zur Verfügung.Anfrage Praxisschließung (Mail an Zentralbüro)