arztpraxen 641 basisvorsorge DenPhaMedDie Basisvorsorge

So sichern Sie Ihren grundsätzlichen Bedarf ab

Die Bezeichnung Basisvorsorge verdeutlicht, um was es geht: Die Absicherung soll „nur“ den Basisbedarf eines Haushaltes zur Verfügung stellen. Damit sind die Lebenshaltungskosten gemeint, nicht aber die Kosten zur Finanzierung einer bestimmten Lebensqualität. Das sollten alle Medizinerfamilien, die an eine überdurchschnittliche Einkommenssituation gewohnt sind, in ihre Überlegungen zur Vorsorge einbeziehen.

Da der gewohnte Lebensstandard bei Medizinerhaushalten üblicherweise deutlich über dem Bundesschnitt liegt, müssen Ärzte und Ärztinnen, wenn sie im Alter nicht zurückstecken wollen, auch eine andere Vorsorge als Otto Normalverbraucher betreiben. Als erstes stehen Medizinern zwei Wege offen, um ihren Mindestbedarf zu decken: die Kammerversorgung und die sogenannte Schicht 1 der Altersvorsorgepyramide, die Basisvorsorge.

arztpraxen 641 basisvorsorge familie DenPhaMedDer Familienstand ist die Bezugsgröße

Bitte beachten Sie, dass es in dieser Frage um die gesamte Familie geht.

Alleinstehende Ärzte können anders planen als verheiratete, Familienernährer anders als Doppelverdiener und Haushalte mit noch laufenden Verpflichtungen, teuren Hobbys oder absehbaren Pflegeaufwendungen müssen mehr einplanen als andere.

Alle diese Gesichtspunkte sollte eine tragfähige Altersvorsorge für jeden Mediziner und jede Medizinerin unbedingt berücksichtigen.


Die erste Schicht: Basisvorsorge

Das Basissegment beinhaltet generell die gesetzliche Rentenversicherung, die Beamtenversorgung, die Versorgungswerke der verkammerten Berufe, landwirtschaftliche Alterskasse und die sogenannte Riester-Rente für Arbeitnehmer beziehungsweise die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler.

Für niedergelassene Ärzte decken diesen Part der Altersvorsorge also die berufsständischen Versorgungswerke sowie die steuerlich geförderte Rürup-Rente ab, während angestellten Ärzten in der Schicht 2 neben der betrieblichen Altersvorsorge auch die Riester-Rente offensteht.

 

Steuerlich geförderte Rürup-Rente

Mit dem Ziel, auch Freiberuflern und Selbstständigen die Möglichkeit einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zu bieten, ist 2005 die sogenannte Rürup-Rente ins Leben gerufen worden. Der Leiter der Kommission zur Ausarbeitung der Basisrente war der Ökonom Bert Rürup, der deswegen auch als Namensgeber fungiert. Das Konzept sieht keine Zuschüsse vor (wie bei Riester-Renten), sondern Steuervorteile.

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Angestellte Ärzte sollten bei der Organisation der Altersversorgung ganz besonders vorsichtig sein, denn weniger arzterfahrene Vermittler neigen dazu, auch Medizinern eine für sonstige gut verdienende Angestellte durchaus sinnvolle Kombination von Berufsunfähigkeitsschutz und Riester-Rente anzubieten. Das sollte aber vorher sehr gründlich durchdacht werden. Wenn nämlich der betreffende Arzt oder die betreffende Ärztin später eine eigene Praxis gründen oder übernehmen, kann sich das als ein schlechter Rat herausstellen. Mehr

Förderverträge haben enge Grenzen

Die staatliche Förderung richtet sich immer an einem politischen Gestaltungswillen aus, hier der Altersversorgung in Form von Rentenzahlungen. Entsprechend eng ist der Rahmen dann auch ausgestaltet:

arztpraxen 641 basisvorsorge enge grenzen DenPhaMedSo besteht kein Kapitalwahlrecht. Das heißt, es kann kein Geld aus der Rürup-Rente abgezogen werden. Darüber hinaus darf das Guthaben weder beliehen, verpfändet, übertragen noch verschenkt werden, was den Vorteil hat, dass Rürup-Renten entsprechend insolvenzsicher sind. Das Kapital wird zum Rentenbeginn ausschließlich als lebenslange Altersrente ausgezahlt, frühestens ab dem 62. Lebensjahr.

Verstirbt der Versicherungsnehmer vorher, greift ein eingeschränkter Hinterbliebenenschutz. Dieser muss aber unbedingt ausdrücklich vereinbart werden. Denn erben dürfen lediglich Ehepartner oder Partner aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Sollte es keinen der beiden geben, erben Kinder, solange sie einen Anspruch auf Kindergeld haben.

Ist all das nicht gegeben, verfällt das Kapital. Bei einer Basisrente muss man sich sehr deutlich darüber im Klaren sein, dass der Vertrag kaum Spielraum lässt.

Förderverträge bieten klare Vorteile

arztpraxen 641 basisvorsorge foerdervertraege DenPhaMedDafür lassen sich mit der Basisrente Steuern sparen. Ab wann sich die Rürup-Rente als Steuersparsparmodell rentiert, sollte vorher allerdings genau kalkuliert werden.

Denn auch die Beiträge sind nicht unbegrenzt steuerlich absetzbar, sondern unterliegen klaren Vorgaben:

Wie die Beiträge an berufsständische Versorgungswerke können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden.

Das Rürup-Alterssparen mindert also die Steuerlast.

Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 %, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden. Maximal können im Jahr 2019

  • Ledige 21.388 Euro und
  • Verheiratete 42.776 Euro

jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen.

Unter diesen Höchstbetrag fallen aber auch die Beiträge, die Sie in Ihr berufsständisches Versorgungswerk investieren. Und hier lohnt dann ein genauer Blick in die Satzung des zuständigen Versorgungswerkes, denn hier gibt es für niedergelassene Ärzte keine einheitlichen Regelungen. Die Rahmenbedingungen können abhängig vom jeweiligen Versorgungswerk variieren.

Detailbetrachtung auf Basis der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung:

In der Bayerischen Ärzteversorgung liegt der Beitragssatz für niedergelassene Ärzte beispielsweise bei 18% des reinen Berufseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze und 7% auf das reine Berufseinkommen, welches die BBG übersteigt. Die BBG lag im Jahr 2019 bei 98.400 Euro in den alten Bundesländern und bei 91.200 Euro in den neuen Bundesländern.

arztpraxen 641 basisvorsorge satzung DenPhaMedDas reine Berufseinkommen ist per Definition der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ohne Veräußerungsgewinne im Sinne von § 18 Abs. 3 EStG. Im Einkommensteuerbescheid wird dieses unter der Position "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" ausgewiesen.

Gemäß der Satzung gibt es aber auch einen Höchstbeitrag: Der Pflichthöchstbeitrag ist auf den 2,0-fachen Höchstbeitrag der Deutschen Rentenversicherung Bund begrenzt. Für 2019 sind das 29.898,00 EUR (West) bzw. 27.453,60 EUR (Ost).

Im Falle einer Erstniederlassung gewährt die Bayerische Ärzteversorgung einen Beitragsnachlass von 8% für die ersten zwei Jahre ab Existenzgründung.

1. Beispiel
Eine Ärztin (nicht verheiratet) lässt sich zum ersten Mal nieder. Sie erzielt im 1. und 2. Jahr einen Gewinn (reines Berufseinkommen) von 125.000 Euro pro Jahr, im 3. Jahr kann Sie Ihren Gewinn auf 150.000 Euro steigern
Erstes Jahr 8% von 125.000 €10.000 €
Zweites Jahr 8% von 125.000 €10.000 €
Drittes Jahr 18% von 98.400 Euro (BBG)17.712 €
+ 7% von (150.000 € – 98.400 €)3.612 €
Gesamtbeitrag = 17.712 € + 3.612 €21.324 €
2. Beispiel
Ein Arzt erzielt in 2018 einen Gewinn von 300.000 Euro. An sein berufsständisches Versorgungswerk hat er folgende Beiträge zu entrichten


18% von 98.400 Euro (BBG)17.712 €
+ 7% von 201.600 €14.112 €
Gesamtbeitrag = 17.712 € + 14.112 €31.824 €

Aber nur der maximale Pflichthöchstbeitrag ist zu entrichten. Dieser belief sich im Jahr 2019 auf 29.898,00 Euro.

 

Rürup-Rente ist für Ärzte nur bei hinreichendem Abscheibungspotenzial sinnvoll

arztpraxen 641 basisvorsorge ruerup rente DenPhaMedFür diese Beispiele stellt sich jeweils die Frage, in wie weit eine staatlich geförderte Rürup-Rente für die Ärztin und den Arzt sinnvoll sind, wenn der Förderrahmen mit 21.388 Euro für Ledige und mit 42.776 Euro für Verheiratete allein durch die Kammerversorgung schon vollständig oder nahezu ausgeschöpft ist.

Das herauszufinden ist die Aufgabe eines mit den Besonderheiten der einzelnen Kammerversorgungen vertrauten Versicherungsberaters. Unsere Experten sind entsprechend geschult und kennen die entscheidenden Passagen der jeweiligen Satzung. Nutzen Sie dieses Know-how für Ihre Basisabsicherung. Ihre Anfrage: Überprüfung der Basisvorsorge