arztpraxen 71 arzt haftpflichten DenPhaMedArzthaftung und juristische Konsequenzen

Risiken für Mediziner mit eigener Praxis

Bei aller Sorgfalt und Umsicht lassen sich Fehler, leider auch bei Ärzten, nicht völlig ausschließen. Und wenn es bei einer ärztlichen Behandlung zu einer Unterschreitung des zu fordernden Qualitätsstandards einer medizinischen Behandlung kommt, dann haftet der Arzt oder die Ärztin.

Er oder sie muss dann entsprechenden Schadensersatz leisten. Deshalb benötigen niedergelassene Mediziner zwingend eine Berufshaftpflicht, sinnvoll sind zudem weitere Absicherungen wie etwa einen Rechtsschutz und einen Spezial-Strafrechtsschutz. Da vielen Ärzten das gesamte Ausmaß der Haftungsrisiken, die der Beruf mit sich bringt, oft nicht bewusst ist, bieten wir hier eine knappe Übersicht zum Thema Arzthaftung.

Verschuldensformen: fahrlässig oder vorsätzlich?

Grundsätzlich kann ein Mediziner gegenüber Patienten auf zwei Weisen schuldig werden, denn der verursachte Schaden kann vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden sein.

  • Der Vorwurf des Vorsatzes bedeutet, dass der Arzt oder die Ärztin Patienten bewusst und mit Absicht Schaden zugefügt hat. Von einem bedingten Vorsatz ist die Rede, wenn die Schädigung von Patienten billigend in Kauf genommen wird.
  • Anders bei der Fahrlässigkeit: Hier ist keine Schädigung von Patienten beabsichtigt. Vielmehr geht der Gesetzgeber davon aus, dass in solchen Fällen Ärzte ihre Sorgfaltspflicht missachten. In Fällen einer groben Fahrlässigkeit wird davon ausgegangen, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße verletzt wurde.

Behandlungsfehler und die gefährliche Routine

arztpraxen 71 arzt haftpflichten behandlungsfehler DenPhaMedAls Behandlungsfehler gilt jede ärztliche Maßnahme, die unsachgemäß ist.

Damit ist jede medizinische Handlung gemeint, die nach dem aktuellen Erkenntnisstand der Medizin die gebotene Sorgfaltspflicht vermissen lässt.

Eine besondere Gefahr ist hier die Alltagsroutine, die sich ganz automatisch im Lauf der Zeit einstellt. Denn wer einen Patienten routinemäßig behandelt, ohne auf mögliche Besonderheiten zu achten, kann leicht ein Fehler unterlaufen.

Geprüft wird im Streitfall nämlich tatsächlich der Einzelfall und ob die im konkreten Fall gebotene Sorgfaltspflicht wirklich erfüllt wurde.

„Kunstfehler“ gibt es kaum noch

In der Vergangenheit galt, dass Kunstfehler schwer zu beurteilen sind. Das hat sich im Lauf der Zeit gewandelt und ändert sich auch heute noch weiterhin. Und das zu Ungunsten der Mediziner. Denn mit dem Fortschreiten des medizinischen Wissens, der Apparatemedizin und auch der Rechtsprechung werden immer mehr negative Ergebnisse für Patienten nicht mehr als schicksalhaft betrachtet, sondern als Schuld des Arztes oder der Ärztin. Damit steigt das Haftungsrisiko für Mediziner. Hier einige mögliche Haftungsursachen

arztpraxen 71 arzt haftpflichten patientenrechte DenPhaMedMehr Transparenz bei Patientenrechten

Am 26. Februar 2013 ist das heute gültige Patientenrechtegesetz in Kraft getreten.

Mit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten sollten Transparenz und Rechtssicherheit hergestellt werden.

Zudem wollte der Gesetzgeber Patienten bei Behandlungsfehlern besser unterstützen. Das hatte für Mediziner spürbare Konsequenten.

 

Patientenaufklärung und -dokumentation

Der Frage der Patientenaufklärung kommt bei Haftungsstreitfällen eine zentrale Rolle zu. Deshalb sollten Ärzte peinlich genau darauf achten, dass bei der Patientenaufklärung die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden. Ähnlich sieht es bei der Patientendokumentation aus. Eine unzureichende Dokumentation führt zwar nicht automatisch zur Feststellung einer Haftung, kann aber in Streitfällen, in denen die Beweislast umgekehrt wurde, die Prozessperspektiven von Medizinern dramatisch verschlechtern.

Und mit der Europäischen Datenschutzrichtlinie (EU-DSGVO) drohen nun obendrein strafrechtliche Folgen nach Überschreiten der 72-Stunden-Meldepflichten-Frist. Damit wurde ein Tatbestand geschaffen, der nun auch versicherungstechnische Bedeutung erlangt hat. Mehr


Juristische Konsequenzen

Ist es zu einem Fehler gekommen, kann das für den Arzt oder die Ärztin sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

arztpraxen 71 arzt haftpflichten juristische konsequenzen DenPhaMedBei zivilrechtlichen Ansprüchen ist zu bedenken, dass nahezu unbegrenzte Ansprüche – Schadenersatz, Schmerzensgeld, Renten – möglich sind.

Und der betroffene Arzt oder die betroffene Ärztin haftet mit dem gesamten Vermögen. Zu strafrechtlichen Ermittlungen kommt es, wenn die Vorwürfe Körperverletzung oder Tötung im Raum stehen.

Hier drohen Geld- und Haftstrafen. Schließlich können auf Ärzte auch noch berufsrechtliche Verfahren zukommen.

In diesen Verfahren geht es letztlich um die Frage, ob Ärzte ihren Beruf weiter ausüben dürfen oder nicht. Mehr