Berufsunfähigkeit bei Ärzten – ein Thema von besonderer Bedeutung
Warum Mediziner einen überdurchschnittlich guten BU-Schutz benötigen
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben für die Gründung oder Übernahme ihrer Praxen in aller Regel eine anspruchsvolle Finanzierung aufgenommen. Zudem sind Arztfamilien überdurchschnittlich oft von einem einzigen Einkommen abhängig. Das sind zwei Gründe, weshalb Mediziner und Medizinerinnen auf ihre Arbeitskraft in der Regel deutlich stärker angewiesen sind als Menschen mit anderen Berufen. Und folglich ist eine gute Absicherung der Arbeitskraft in der Gesundheitsbranche eigentlich Pflicht.
Ärzte und Ärztinnen sind in der eigenen Praxis zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Fallen Praxisinhaber – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen – aus, geht auch das Einkommen verloren. Eine solche Einbuße ist für eine gewisse Zeit sicherlich verkraftbar, doch dauert der Ausfall länger an – möglicherweise ein halbes oder auch ein ganzes Jahr – können Praxen nur gehalten werden, wenn Inhaber gut abgesichert sind. Eine Praxisausfallversicherung etwa kann helfen, Dürrephasen zu überdauern, oder auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits bei einer zeitlich begrenzten Berufsunfähigkeit greift. Sie wollen sich über die Absicherung Ihrer Arbeitskraft informieren? Dann schicken Sie uns eine kurze E-Mail.
Umfassender Schutz der Arbeitskraft
Für angestellte Mediziner ist eine Absicherung ihrer Arbeitskraft von besonderer Wichtigkeit. Denn der strapazierende Alltag und übermäßige Belastungen können an den körperlichen und geistigen Kräften zehren. Fast schon sprichwörtlich ist der Chirurg mit zittrigen Händen, der deshalb nicht mehr zum Messer greifen kann. Aber auch viele andere Erkrankungen wie etwa Rückenleiden, die es einem Zahnarzt unmöglich machen, weiterhin am Stuhl zu praktizieren, oder psychische Überlastungen, die zur Berufsaufgabe zwingen, sind hier zu nennen. Selbst beim medizinischen Nachwuchs treten schon Burn-out-Symptome auf, wie das Ärzteblatt berichtet. Fast schon ein Tabu, aber gar nicht so selten, sind außerdem Suchterkrankungen, die die Berufsausführung infrage stellen.
Des Weiteren vermögen auch Infektionskrankheiten die berufliche Tätigkeit von Ärzten und Ärztinnen unmöglich machen, weil sie Patienten anstecken können. Hepatitis, Tuberkulose oder HIV führen – mitunter abhängig vom Krankheitsstadium – bekanntermaßen zum Berufsausübungsverbot.
Es gibt zahlreiche Ursachen für eine Berufsaufgabe oder eine längerfristige Berufsunterbrechung. Solche Ereignisse können sowohl die berufliches Tätigkeit als auch das Privatleben aus der Bahn werfen. Um zum Beispiel überhaupt eine Möglichkeit zu haben, von berufsständischen Versorgungswerken eine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, müssen betroffene Ärzte und Ärztinnen ihre Approbation abgeben. Damit sind dann aber auch alle Möglichkeiten zunichte gemacht, im medizinischen Bereich in einer lehrenden, gutachterlichen oder sonstigen Tätigkeit eine zweite Karriere aufzubauen. Wer solche Einschränkungen nicht hinnehmen will, dem bleibt nur der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die weniger restriktiven Bedingungen folgt.
Die BU-Risiken von Ärzten und Ärztinnen

Zu Beginn
Nach einem anspruchsvollen Studium steigen junge Ärztinnen und Ärzte meist direkt in den nicht weniger anspruchsvollen Klinikalltag ein:
Enorme Arbeitsverdichtungen und umfassende Dokumentationspflichten prägen den Alltag in Krankenhäusern. Dazu kommen noch psychische Belastungen und eine große Verantwortung. Immer öfter stoßen Nachwuchskräfte an ihre Grenzen.
Das zeigt sich unter anderem in Erhebungen, die in den vergangenen Jahren erhoben wurden, aber eben auch an der Zahl der Anträge für Berufsunfähigkeitsrenten.

Im Lauf der Jahre
Der Traumberuf Arzt kann – ebenso wie bei Pflegekräften – irgendwann zu einer Belastung werden, die nicht mehr zu tragen ist:
Auf die Dauer können das Leid von Patienten, Ohnmachtsgefühle und stark verdichtete Arbeitsprozesse die Kräfte von Medizinern zerrütten. Dazu kommen oft weitere Faktoren, die an den Kräften zehren. Das Spektrum reicht von der Apparatemedizin bis zu einer ausufernden Bürokratie sowie Ärger mit Angehörigen und Kollegen.
So kann sich der anfängliche Traumberuf in sein Gegenteil verwandeln.

Vor dem Ruhestand
Für Ärzte gibt es keinen festen Rentenbeginn. Sehr viele praktizieren bis ins höhere Alter:
Sei es, weil die eigene Praxis besonders gut läuft oder weil sich kein Nachfolger findet. Sei es, weil der übernehmende Arzt noch Unterstützung braucht oder weil die angestrebte Chefstelle im Klinikum erst vor wenigen Jahren übernommen wurde. Oder einfach, weil der Beruf immer noch Spaß macht.
Der Berufsunfähigkeitsschutz muss da mitgehen, denn viele BU-Fälle treten bei Ärzten erst im Alter von 60 und mehr Jahren ein.
Statistiken der Kammern sind mit Vorsicht zu genießen
Folgt man den einschlägigen Statistiken, dann haben Mediziner und Medizinerinnen sicher nicht das größte Risiko, berufsunfähig zu werden. Menschen, die im Baugewerbe und in der Entsorgung tätig sind, haben ein deutlich höheres Risiko.
Das sollte aber nicht dazu verleiten, dass Ärzte und Ärztinnen das Risiko Berufsunfähigkeit vernachlässigen. Denn sie mussten oft hohe Kredite aufnehmen, um eine Praxis zu gründen oder zu übernehmen. Zudem ist in Ärztehaushalten oft nur ein Einkommen vorhanden. Bricht dieses weg, steht die Familie beruflich und privat vor dem Nichts.
Doch es gibt noch einen weiteren Grund, die Gefahr einer Berufsunfähigkeit nicht zu unterschätzen. Denn die Zahlen der Versorgungswerke spiegeln sicher nicht den tatsächlichen Bedarf wider. Das liegt ganz einfach an den sehr restriktiven Bedingungen von Versorgungswerken. Bei vielen Erkrankungen, die eine private Berufsunfähigkeitsrente aktivieren, sehen berufsständische Versorgungswerke oft keinerlei Leistungen vor, was unter anderem an der Verweisungspraxis liegt. Ein weiteres Problem für viele Ärzte ist die Forderung von Versorgungswerken, vor einer Gewährung von Leistungen die Approbation abzugeben. Einen solchen derartig endgültigen Schritt zögern Ärzte und Ärztinnen so lange es irgend geht hinaus. Daher zeigen die Zahlen höchstens die Spitze des Eisbergs.
Wichtig zu wissen
Der arztgerechte Berufsunfähigkeitsschutz
Der Abschluss eines arztgerechten Berufsunfähigkeitsschutzes kann kein Spontankauf sein. Vielmehr gilt es, die Absicherung mit einem Experten zu gestalten, der sich in der Versicherungsbranche ebenso gut auskennt wie im Gesundheitssektor. Nutzen Sie jetzt unsere Expertise