apotheken haftungsrisiken umweltschaden haftung feuer DenPhaMedUmweltschaden-Haftung für Apotheken

Weil viele Stoffe im Lager nicht freigesetzt werden dürfen

Aus dem Blickwinkel des Umweltschadenrisikos betrachtet, liegen Apotheken irgendwo zwischen dem Chemielabor eines naturwissenschaftlichen Gymnasiums und einem kleinen pharmazeutischen Betrieb. Schließlich lagern dort Arzneimittel, Wirkstoffe und andere potentiell wasser-, luft- oder bodengefährdende Substanzen. Gelangen diese beispielsweise durch die Beschädigung von Flüssigkeitsbehältern, durch einen Brand oder ausgeschwemmt vom Löschwasser der Feuerwehr in die Umwelt, kommt dafür die in jeder Betriebshaftpflicht enthaltene Umweltschadenhaftpflicht auf.

Doch zwei Punkte sollte jeder Apothekeninhaber vor dem ersten Schaden geklärt haben: Da ist zum einen die Höhe der Versicherungssumme im Schadenfall. Wenn die zu niedrig angesetzt ist, bleiben schnell hohe Summen beim Inhaber hängen. Denn Verkehrssicherungsmaßnahmen, Warnmeldungen im Rundfunk und die rückstandsfreie Sanierung aller kontaminierten Bereiche, möglicherweise inklusive der örtlichen Kläranlage, übersteigen schnell die standardmäßigen Versicherungssummen. Wie hoch die Apotheke gegen Forderungen beispielsweise der städtischen Wasserwerke oder der Stadtverwaltung abgesichert sein sollte, ist von Fall zu Fall fachlich zu prüfen, dabei sollte man sich an den Schadensummen kleinerer Pharmaunternehmen orientieren. Wir überprüfen das gern für Sie. Ihre Anfrage: Umweltschaden-Haftung 

Eigenes Grundstück – dann nur mit Zusatzbaustein 1

Eine Haftpflichtversicherung deckt immer nur die Schäden anderer ab oder kommt für die notwendige Entschädigung auf, nicht jedoch für die Schäden am eigenen Grund und Boden. Weil aber außerhalb der großen Metropolregionen auch heute noch die Mehrzahl aller Apotheken im eigenen Haus oder zumindest in einem Objekt im Familienbesitz betrieben werden, bliebe deren Grund und Boden in so einem Schadenfall von der Schadenregulierung ausgeschlossen.

apotheken umweltschaden haftpflicht grundstueckDenPhaMedDa jedoch unvermeidlich das eigene Grundstück am nächsten zum Schadenort liegt, wird es von allen Umweltschäden auch am stärksten betroffen sein. Diese Kosten, meist verursacht durch einen notwendig gewordenen Austausch der obersten Erdschichten, trägt dann der Inhaber selber.

Um das zu verhindern, können Eigentümer für ihr Objekt die Umweltschadenhaftpflicht um den sogenannten Zusatzbaustein 1 ergänzen. Das ist nicht einmal teuer, einige Versicherer schließen die Baustein 1 auf Antrag sogar kostenfrei ein, andere haben ihn grundsätzlich immer hinterlegt. Aber bei vielen fehlt er eben auch. Das wäre Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Feuerhaftung: In exponierten Lagen selten ausreichend

Gute Apothekenstandorte sind oft besonders exponiert: oft in Gesundheits- oder Geschäftszentren, an historischen Marktplätzen, mitten in der Innenstadt, in Bahnhöfen, Flughäfen, Einkaufszentren sowie in enger Nachbarschaftsbebauung. Das genau sind die Merkmale, die einen genaueren Blick auf die Absicherung der Feuerhaftung von Apotheken nötig machen. 

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Immer dann, wenn ein Feuer in einer Apotheke dazu führen kann, dass eine Vielzahl anderer Unternehmen schließen muss, viele Menschen betroffen sind oder besonders hohe Werte gefährdet sind, werden diese Kosten dem Schadenverursacher – also der Apotheke – in Rechnung gestellt. So ein Schadenereignis kann nicht nur zu knapp geratene Haftpflichtversicherungen sprengen, sondern obendrein das Limit der Feuerhaftung deutlich überschreiten.

Es muss aber nicht unbedingt ein großes Feuer sein, das auf Nachbarn übergreift: Wenn beispielsweise in einer Flughafenapotheke ein auf die Offizin begrenztes Feuer ausbricht und das Terminal deshalb eine Weile schließen muss, reichen schon wenige Viertelstunden, um die Forderungen an das Versicherungslimit zu bringen. Wer für Ertragsausfälle anderer Unternehmen in Haftung genommen wird, läuft ohne üppige Absicherung mit entsprechender Versicherungssumme schnell Gefahr, trotz Haftpflicht auf einem hohen Schuldenberg sitzenzubleiben. Mit Blick auf die oft sehr exponierte Lage von Apotheken erscheint daher eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro angemessen.

 

Biohazard – der Umweltschaden par exellence

Früher hieß es Austritt von umweltschädigenden Substanzen: Heute werden diese gravierenden Umweltrisiken unter dem neudeutschen Oberbegriff „Biohazard“ zusammengefasst. In Apotheken ist das immer der Fall, wenn pharmazeutische Präparate oder Gefahrenstoffe freigesetzt werden.

Damit ist im Prinzip schon eine ausgelaufene Apothekerflasche ein Biohazard. Doch meist wird dieses Malheur von den apothekeninternen Fachkräften sachkundig bereinigt. Nur dann nicht, wenn die Inhalte irgendwo unbemerkt einsickern. Handelt es sich um gefährliche Flüssigkeiten, können selbst damit schon Hygienerichtlinien in Apotheken verletzt sein. Nur aufwischen macht es dann sogar noch schlimmer.

Und wenn Schäden schwerwiegender ausfallen, insbesondere im Zusammenspiel mit Feuer und Wasser jedweder Art, sollten Apothekeninhaber bei Aufräumarbeiten  besonders darauf achten, dass die ausführenden Gewerke den Schaden nicht dadurch verschlimmern, dass sie unsachgemäß sanieren und dabei vielleicht auch noch gegen die geforderten Hygienestandards verstoßen.

In solchen Situationen geraten Apothekeninhaber jedoch meist zwangsläufig in Konflikt mit ihren Versicherungen. Nämlich immer dann, wenn Versicherungen bedingungsgemäß auf drei Kostenvoranschläge von Sanierungsfirmen bestehen, von denen dann das billigste Angebot den Zuschlag erhält. Damit sind jedoch logischerweise genau die Firmen außen vor, die höhere Trocknungs-, Reinigungs- und Sanierungsstandards anbieten, weil sie die einschlägigen Sanierungsvorschriften für Umweltschäden einhalten und die damit verbundenen Hygienegutachten, Raumluftmessungen und Laboruntersuchungen in ihrem Angebot ausweisen.

Hygienesanierung – bei Biohazard ein Muss

apotheken umweltschaden haftpflicht biohazard DenPhaMedJede größere Verschmutzung in Apotheken birgt die latente Gefahr eines Hygieneschadens. Wer in solchen Situationen schon mal den Pharmazierat oder den Amtsapotheker vor Ort hatte, kann sicher ein Lied davon singen. Um Mehrarbeit, Ärger und hohen Folgekosten vorzubeugen, kommt es zunächst auf Schnelligkeit an, weil Hygieneschäden am besten in den Griff zu bekommen sind, wenn sie sich im Gebäude noch nicht festgesetzt oder in der Umwelt noch nicht verteilt haben.

Das geforderte Verhalten ist in den technischen Regeln des Verbandes der Sachversicherer (z. B. VdS 3151) festgeschrieben. Dabei geht es zunächst darum, eine Kontamination von Gebäude und Inventar zu vermeiden. Mehr

Dass diesem Ziel die Einholung von drei Kostenvoranschlägen diametral entgegen steht, dürfte weitestgehend unstreitig sein. Von daher müssen über die von jeder Versicherung gedeckten Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung auch die nötigen Hygienemaßnahmen ohne Diskussion erstattungspflichtig sein.

Doch die Praxis zeigt, wie selten der Einsatz spezialisierter und TÜV-geprüfter Haustechniker sowie Hygienesanierer, die die Qualitätskriterien gemäß DIN EN ISO 9001 erfüllen, mit Vermietern, Hausverwaltungen und Versicherungen problemlos umsetzbar ist.

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