apotheken uebernahmeplan DenPhaMedÜbernahmeplan Apotheke

Häufige Probleme bei Apothekenübergaben

Bei einem Besitzerwechsel muss die Apotheke in einem revisionsfähigen Zustand übergeben werden. Damit beide Parteien auf der sicheren Seite sind, sollte daher in jedem Fall ein Übergabeprotokoll erstellt werden, das den Zustand der Apotheke zum Zeitpunkt des Besitzwechsels festhält. Damit können viele Unklarheiten beseitigt werden – doch leider nicht alle. Umstritten ist beispielsweise, ob nach einem Apothekenverkauf eine Revision durch Aufsichtsbehörden zulässig ist oder ob nur eine Kontrollbesichtigung stattfinden sollte.

apotheken eroeffnen uebernehmen blitze DenPhaMedDa es hier keine einheitliche Linie gibt, weil das Verfahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich behandelt wird und es sogar je nach Pharmazierat und Amtsapotheker anders gehandhabt wird, empfiehlt es sich für beide Seiten immer vom „Worst-Case-Szenario“ auszugehen. Denn nur bei entsprechenden Vorbereitungen kann davon ausgegangen werden, dass eine Übergabe problemlos gelingt.

Kein Streitpunkt ist dagegen die Notwendigkeit einer Revision des Warenlagers, die bei einer Apothekenübergabe zwingend erforderlich ist, weil so der aktuelle Warenwert zum Abgabezeitpunkt verbindlich feststellt wird. Maßgeblich für die Wertanalyse des Lagers ist der Listeneinkaufswert am Übergabetag. Auch wenn die Festsetzung des Warenwerts auf einen Stichtag bezogen ist, sollte Kaufinteressenten bereits im Vorfeld ein belastbares Dokument überlassen werden können, das den Lagerwert über einen gewissen Zeitraum dokumentiert. Das braucht zwar etwas Vorlauf und erfordert eventuell auch einige Abstimmungen mit Lieferanten, erweist sich aber erfahrungsgemäß oft als ausgesprochen hilfreich.

Markenwert, weiterlaufende Verträge und Nachhaftung

apotheken eroeffnen uebernehmen markenwert DenPhaMedWird der Apothekenbetrieb von einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin fortgeführt, dann gibt es einige weitere Gesichtspunkte, die unbedingt beachtet werden müssen.

Auch hier empfiehlt es sich genaue möglichst rechtssichere Regelungen zu finden.

Zu den Punkten, die unbedingt geprüft werden müssen, gehören insbesondere die folgenden.

  • Bei einer etablierten Apotheke stellt sich die Frage, ob von einem Markenwert ausgegangen werden muss.
  • Sofern Marken- und Patentrechte existieren, sind diese gegebenenfalls umzuschreiben.
  • Datenschutz und Kundendaten sind Themen, die immer wichtiger werden. Meist ist eine Revision der IT-Sicherheit anzuraten.
  • Mietvertrag, Großhandel, Leasing, IT-Support, Finanz- und Wirtschaftsberatung, Wartungsverträge, Versicherungen: Alle existierenden und möglicherweise weiterlaufenden Verträge gehören auf den Prüfstand.
  • Um Haftungsfragen vorab zu klären, ist eine detaillierte Haftungsklausel  nötig. In der Regel wird diese festlegen, dass der Verkäufer haftbar für alles ist, was bis zum Tag der Übergabe geschieht, danach haftet der Käufer.
  • Trotzdem sollte jeder Inhaber seine vereinbarte Nachhaftungaus der Betriebshaftpflicht überprüfen, denn es kann Haftungsfälle geben, die noch in die Verantwortung des Alt-Inhabers fallen, obwohl dieser schon abgegeben hat.
  • Schließlich ist zu klären, was mit der Internetseite und eventuell auch den Auftritten in den Sozialen Medien der Apotheke  geschehen soll. Oft empfehlen sich auch hier Modernisierungen, wobei etablierte Internet-Adressen möglichst übernommen werden sollten.
  • Wichtig für den Nachfolger oder die Nachfolgerin: Eintrag im Handelsregister nicht vergessen.
  • Nicht zuletzt muss die Übernahme von Mitarbeitern geregelt werden. Hier bieten sich abgebenden Apothekern übrigens einige Chancen, den Wert der Apotheke zu steigern.