Technische Versicherungen
Für Apotheken unverzichtbar
Apotheken sind ohne Technik und Elektronik nicht mehr denkbar. Die Kasse, eine automatische Eingangstür, Alarmanlage, Laboreinrichtung, Computer, Telefonie und Kommissionierer sind nur die wichtigsten technischen Anlagen und Geräte, die in Apotheken genutzt werden. Da die Technisierung zudem immer weiter fortschreitet, kommen auch ständig neue Geräte hinzu – wie zum Beispiel Spektrometer für die Materialprüfung oder Klimaanlagen.
Das bedeutet aber auch, dass bei technischen Versicherungen immer wieder Handlungsbedarf besteht, damit die Absicherung dem jeweils aktuellen Stand entspricht. Das gilt insbesondere für die technische Absicherung vor Cyber-Risiken, ein Thema, das relativ neu ist, aber massiv an Bedeutung gewinnt. Auch weil Cyber-Schäden sofort eine schmerzhafte Einschränkung des Apothekenbetriebs oder sogar eine komplette Betriebsunterbrechung zur Folge haben. Kurzum: Mit jedem technologischen Fortschritt steigt leider auch die Verwundbarkeit des Arbeitsalltags in Apotheken.
Elektronikversicherung: Wichtige Ergänzung der Inhaltsversicherung
Die Elektronikversicherung ergänzt die Geschäftsinhaltsversicherung um ausgesprochen Schadensszenarien.
Denn mit stromabhängigen Geräten halten ganz eigene Schadensbilder Einzug in Apotheken. Überspannung, Kurzschlüsse und Fehlbedienungen kommen entweder nur bei elektrischen Geräten vor oder sie treten hier zumindest sehr viel häufiger auf als bei nicht elektronischer Ausstattung.
Zudem sind die Auswirkungen von Schäden sehr groß. Oft führt schon ein einziges defektes Bauteil zu größten Behinderungen des Arbeitsalltags, bis hin zur völligen Betriebsunfähigkeit und das nicht nur, wenn man an Kommissionierer oder Warenwirtschaft denkt. Mehr
Technik richtig versichern
Wie bei der Kfz-Versicherung auch kann man bei technischen Versicherungen verschiedene Sicherheitsstufen wählen. Das kennen wir alle unter den Begriffen Teilkasko oder Vollkasko. Die Geschäfts-Inhaltsversicherungen beinhalten meist eine Elektronik-„Teilkasko“: Bürotechnische Hauptgeräte sind mitversichert, Zubehör, Maschinen oder Medizintechnik jedoch nicht.
Bei Apotheken betrifft diese Einschränkung regelmäßig Automatiktüren mit ihrem empfindlichen Öffnungsmechanismus, der meist nicht mitversichert ist. Maschinen oder Medizintechnik im engeren Sinn gibt es in Apotheken eher selten. Blisterautomaten, Kommissionierer oder moderne Labortechnik kommen aber sehr nah an sogenannte Medizintechnik heran. Von daher wäre eine „Vollkasko“-Prüfung sinnvoll, die klärt, was im Fall der Fälle eigentlich wie genau versichert ist.
Kommissionierer: Kleine Versehen verursachen große Schäden
Menschliches Versagen ist eine häufige Schadensursache bei Kommissionierern. Nicht selten werden beispielsweise Schemel oder kleine Hocker in dem Gerät vergessen. Wird der Kommissionierer mit einem Fremdkörper in seinem Inneren in Betrieb genommen, ist der Schaden schnell mehrere zehntausend Euro hoch. Viele Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen glauben, dass sie über ihre Inhaltsversicherung oder über den Versicherungszusatz im Wartungsvertrag bei solchen Schäden abgesichert sind. Das stimmt aber nicht. Denn bei menschlichem Versagen greifen beide Absicherungen nicht. Doch es gibt Versicherungslösungen für Ihren Kommissionierer. Mehr
Versicherungsproblem Spektrometer
Spektrometer erleichtern Materialprüfungen ungemein. Das spart in der Apotheke Zeit und entlastet Mitarbeiter.
Da die Geräte zudem Arzneimittel zuverlässig auf ihre Identität prüfen, ist es kein Wunder, dass diese Technik in immer mehr Apotheken Einzug hält. Allerdings schrecken Anschaffungspreis sowie Betriebskosten noch viele Inhaber und Inhaberinnen ab. Andere wiederum schaffen sich eine mobile Variante dieses Analysegeräts an und teilen es mit befreundeten Apothekeninhabern.
Diese Praxis führt aber zu enormen Versicherungsproblemen, die nahezu kein Versicherer und Vermittler lösen kann. Dennoch haben wir eine Lösung für Sie entwickelt. Mehr
Der Apothekenkühlschrank
Der Inhalt von Kühlschränken ist gewöhnlich vom Versicherungsschutz entweder gänzlich ausgeschlossen oder nur bei einem Stromausfall des öffentlichen Netzes mitversichert und dann zumeist mit unrealistisch niedrigen Summen. Wegen der besonderen Kühlgut-Lagerungsvorschriften sollte sich der Schutz in Apotheken aber zusätzlich auf Sicherungsschäden, technische Defekte sowie auf Überkühlung erstrecken. Denn einfrieren dürfen Medikamente meist auch nicht. Mehr
Außerdem haben sich nach Einführung der Qualitätsnorm für Medikamentenkühlschänke, die Norm DIN 58345, einige Änderungen bei den Regulierungskriterien ergeben. So gibt es Versicherungsanbieter, die bei der Verwendung von DIN-gemäßen Kühlgeräten einen besseren Versicherungsschutz gewähren. Das gilt unter anderem für Versicherungssummen, die bei diesen Sicherheitskonzepten eine apothekengerechte Ausgestaltung erhalten.
Genug Gründe für eine eingehende Inspektion der aktuellen Versicherung Ihres Kühlgutes? Mehr
DIN 58345 – nie gehört oder noch nie geprüft
Sie hatten die DIN-Norm noch nie auf der Agenda und haben auch weiterhin keine Lust oder keine Zeit, um sich diesem Thema zu widmen? Unsere Experten kommen gerne zu Ihnen und übernehmen das für Sie. Jetzt anfragen: Kühlgut-Check
Unser Apotheken-Elektronik-Check
Sie benutzen Elektronik, wissen aber nicht, wie genau diese bei Ihnen eigentlich versichert ist. Dann ändern Sie das und nutzen Sie unseren Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.