apotheken kaufmaennische SorgfaltspflichtKaufmännische Sorgfaltspflicht

Ein Risiko in der Apothekenabsicherung 

Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Retax-Fällen kommt es immer wieder zu ebenso ärgerlichen wie teuren Ereignissen, deren Ursachen direkt in der Apotheke liegen und bei denen ein Verstoß gegen die kaufmännische Sorgfaltspflicht vorliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Schaden bei sachgemäßer Bearbeitung nicht entstanden wäre.

Leider stellen aus Versicherungssicht solche Ereignisse keinen Schaden dar – obwohl sie kaufmännisch selbstredend einen Vermögensschaden bedeuten –, weil Versicherungen eine andere Schadensdefinition haben, als die meisten Versicherungsnehmer denken. Mehr

Deshalb besteht für solche Schäden grundsätzlich kein Versicherungsschutz, was aber nicht heißt, dass sich die Kosten solcher Schäden nicht vermeiden oder gar minimieren ließen. Doch dafür ist Sachkenntnis und Kreativität gefragt.

Ein Beispiel im Schnelldurchlauf

apotheken versicherungen sorgfaltspflicht schnelldurchlauf DenPhaMedEine Kundin mit schwerer Rheumaerkrankung erhält seit Jahren Enbrel in der Version mit MyClick. Nun muss die Apotheke, die die Kundin versorgt, dringend beim Hersteller das Mittel telefonisch bestellen. Die Mitarbeiterin schwört, dass sie die Version mit MyClick bestellt hat, es gibt dafür keinen Beweis. Dies ist das erste kaufmännische Risiko der Apotheke.
Der Hersteller liefert Enbrel ohne Fertigpen, weil seiner Meinung nach die PZN für diese Version des Präparats genannt und auch entsprechend bestätigt wurde. Bei der Eingangskontrolle in der Apotheke wurde die falsche Lieferung nicht bemerkt. Damit wird das zweite kaufmännische Risiko der Apotheke realisiert. Bei der Abgabe des Präparats durch einen angestellten Approbierten wird der Irrtum weder vom Apothekenpersonal noch von der Kundin bemerkt. Dies ist das dritte kaufmännische Risiko.
Zu Hause angekommen öffnete die Kundin die Enbrel-Packung, war jedoch nicht in der Lage, sich das Medikament ohne Fertigpen zu applizieren. Der Schaden in Höhe von 5.231,36 Euro war nun irreversibel eingetreten. Und den zahlt keine einzige Versicherung.

apotheken sorgfaltspflicht DenPhaMedDas Problem ist hier eigentlich keine Fehlabgabe, sondern das Fehlen eines autorisierten Applikators. Doch diesen Gedanken hatte die Inhaberin in Ihrer Panik wegen der hohen Schadensumme nicht.

Die Lösung: Wir konnten die behandelnde Ärztin überreden, ihrer Patientin das Enbrel in der Praxis zu spritzen. Wenn nicht, hätten wir z.B. das Deutsche Rote Kreuz oder einen Pflegedienst angefragt. Nun konnte das Rezept ordnungsgemäß abgerechnet werden. Kulanterweise hat der Versicherer die Taxikosten für zehn Praxisfahren der Kundin übernommen. Die Apothekerin hat ihrer Kundin als Entschädigung zwei Opernkarten spendiert und der Arztpraxis als Dankeschön einen sehr guten Tropfen.

Wir suchen skurrile Schadenfälle

apotheken versicherungen sorgfaltspflicht tuer DenPhaMedWir verstehen uns als Dienstleister für Apotheker. Deswegen sammeln wir solche Beispiele, um einerseits dazuzulernen und andererseits zu prüfen, was wir für die Zukunft im Sinne einer optimierten Absicherung noch beachten müssen oder wie man Problemfälle elegant regeln kann.

Haben Sie auch schon mal einen ähnlich skurrilen Schaden erlebt? Oder einen, der nicht reguliert werden konnte? Dann schreiben Sie uns oder senden Sie uns einfach eine Rückrufbitte und wir melden uns bei Ihnen.