HygieneschadenHygieneschaden und Sanierung

Doppeltes Risiko für alle Apotheken 

Wenn eine Apotheke einen Großschaden erlitten hat – meist durch Wasser oder Feuer –, dann stehen große Sanierungsarbeiten an. Die müssen vor allem sofort und kompetent erfolgen, damit die Apotheke möglichst schnell wieder geöffnet und eine – durchaus mögliche – lange Schließung durch den Pharmazierat oder Amtsapotheker verhindert werden kann. Doch gerade bei der Sanierung, die in Apotheken besonders strenge Hygienerichtlinien erfüllen muss, kann einiges schief gehen. Wenn unzureichende Sanierungen eine Wiedereröffnung unmöglich machen, explodieren die Folgekosten für Apothekeninhaber. Und all das – sofern kein Mehrbesitz vorliegt – ohne Einkünfte, um diese Ausgaben zu kompensieren. Beispiele gefällig? 

Schimmel, Schwamm und Bakterien: drei Feinde der ApBetrO

apotheken hygieneschaden schimmelpilze DenPhaMedGerade nach Wasserschäden oder gar Abwasser-Kontaminationen droht eine Verkeimung von Räumen. Wenn sich aber Schimmelpilze, Mikroorganismen oder Keime in einer Apotheke breitmachen – und das droht bei einer unsachgemäßen, zu oberflächlichen sowie unter Zeitdruck oder Preiserwägungen durchgeführten Sanierung –, sind eine längere Betriebsunterbrechung der Apotheke oder gar der Entzug der Betriebserlaubnis die wahrscheinliche Konsequenz. Mehr

Pfusch bei Schadensanierung kann für Apotheker im Nachhinein teurer werden, als eine ordnungsgemäße Hygienesanierung ihrer Apotheken. Daher sollten Apothekerinnen und Apotheker immer darauf achten, dass die Aufräumarbeiten möglichst umgehend beginnen, dass die mit der Sanierung beauftragten Firmen die Norm DIN EN ISO 9001 erfüllen und dies auch dokumentieren. Mehr

Die Versicherung trägt meist weniger, als in Apotheken erforderlich ist

Leider spielen hier nicht alle Versicherer mit. Zum einen erwarten viele Versicherungsunternehmen, dass vor den Aufräumarbeiten mehrere Kostenvoranschläge eingeholt werden, bevor dann das preisgünstigste Angebot angenommen wird. Das kommt aber so gut wie nie von einer nach DIN EN ISO 9001 zertifizierten Firma. Apotheken können also oft die Aufräumarbeiten nur verspätet aufnehmen und müssen zudem trotz erhöhter Hygieneanforderungen mit geringer qualifizierten Unternehmen vorlieb nehmen.

Das liegt einerseits daran, dass die betreuenden Versicherungsberater oft keine detaillierte Kenntnis der Hygieneanforderungen in Apotheken haben. Andererseits sind die Gutachter und Schadenregulierer des Versicherers grundsätzlich gehalten, den Schaden ordnungsgemäß, aber eben auch preiswert zu beseitigen, was zugegebenermaßen in den allermeisten Gewerken genügt – bei „normalen“ Schäden natürlich auch in Apotheken, aber bei Hygiene gefährdenden Schäden nicht mehr. Mehr

PhR und AA schauen viel genauer hin

Kommt es nach einem Hygieneschaden zu einer Wiedereröffnungsrevision durch einen Pharmazierat oder Amtsapotheker, werden Mängel der Sanierung schnell aufgedeckt. Denn die Vertreter der Aufsichtsbehörde prüfen vor einer Freigabe sehr genau, ob ein sicherer Betrieb der betreffenden Apotheke gewährleistet ist. Im Zweifel wollen sie Dokumente sehen, die ein nicht spezialisierter Betrieb ohne entsprechendes Schadenmanagement nicht erstellen kann. Dabei kann es sich um folgende nachgewiesene Messungen handeln:

  • Feuchtigkeitswerte der Raumluft und des Mauerwerkes nach Wasserschäden
  • Pilz- und Sporengutachten bei Nässeschäden
  • Hygienebescheinigung nach Bakterienbefall und Biohazard-Kontaminationen
  • Temperaturmesslisten bei Trocknungsarbeiten oder Einsatz anderer Hitzequellen zur Sicherstellung der Abgebbarkeit von Medikamenten
  • Luftmesswerte nach Rauchentwicklung und chemische Beschaffenheit von Rußpartikeln nach Rauchemissionen und Feuerschäden

apotheken hygieneschaden sanierungsprotokoll DenPhaMedLiegen bei der Wiedereröffnungsrevision die notwendigen Sanierungsprotokolle und Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht vor und ist der Pharmazierat oder Amtsapotheker von einer ordnungsgemäßen Durchführung der Sanierungsarbeiten nicht überzeugt, weil es beispielsweise noch nach Farbe, Brand oder Restfeuchte riecht oder weil sichtbare Spuren des Schadens noch am Sockelleisten oder in Ecken erkennbar sind, dann sind entsprechende Zertifikate nachzureichen. Die Apotheke bleibt bis zur neuerlichen Revision weiterhin geschlossen. Mehr

Das finanzielle Problem ist, dass die meisten Versicherungen mit Abstellen des Schadens dann aber bedingungsgemäß die Zahlungen für die Betriebsunterbrechung einstellen. Denn aus ihrer Sicht ist der Schaden saniert und damit abgeschlossen. Für Versicherer ist also die Betriebsunterbrechung beendet, obwohl die Apotheke faktisch nicht öffnen darf.

Die Fachpresse berichtet immer wieder von entsprechenden Schadenfällen. Wer das in seiner Apotheke vermeiden möchte, benötigt einen speziellen Service sowohl von seinem Versicherungsmakler wie von den beauftragten Gewerken. Mehr