Haftungs-Risiken

Haftpflicht in Apotheken

Eine oftmals unterschätzte Gefahr

Das Risiko, für ein Versehen in Haftung genommen zu werden, ist bei Apothekerinnen und Apothekern groß. Früher wurde die Antibabypille Eugynon mit dem verdauungsfördernden Mittel Enzynorm verwechselt, worüber unter anderem das Magazin Spiegel berichtete. Heute bergen die Beratungspflichten bei der Abgabe der „Pille danach“ versteckte Risiken. Des Öfteren kommen auch Verwechslungen der Wirkstoffkonzentration vor, während nur sehr selten ähnlich aussehende Packungen in der Hektik des Alltags verwechselt werden, aber auch solche Fehler unterlaufen immer mal wieder.

Bei aller Sorgfalt, Kontrolle und allen zertifizierten Prozessen: Tagtäglich laufen Mitarbeiter in Apotheken Gefahr, unabsichtlich einen Personenschaden mit gesundheitlichen Konsequenzen für Kunden zu verursachen. Im schlimmsten Fall können solche Fehler für Kunden tödlich enden. Über solche Fälle wird nicht gerne gesprochen, dennoch lassen sie sich nicht immer vermeiden. Die Folgen: unter anderem ungewollte Schwangerschaften, lange Krankenhausaufenthalte, dauerhafte gesundheitliche Schäden und - glücklicherweise sehr selten - Todesfälle.
 

Haftpflichtschäden: nicht häufig, aber potentiell sehr teuer

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Gemessen an potentiellen Zahlungsverpflichtungen, die sich aus Forderungen geschädigter Kunden ergeben können, sind viele Apotheken inadäquat abgesichert. Denn die in vielen, vornehmlich kleineren Apotheken real vorzufindende Haftpflicht-Deckungssumme rangiert zwischen 1,5 und drei Millionen Euro. Mittlere bis große Apotheken haben in der Regel drei und seltener fünf Millionen abgesichert. Zum Vergleich: Um hierzulande ein Auto zulassen zu können, fordert der Gesetzgeber 7,5 Millionen Euro Haftpflichtsumme, aber die meisten Halter haben viel mehr, meist 100 Millionen Euro versichert. Haftpflichtversicherungen für Apotheker müssen regelmäßig überprüft werden, denn die Risikosummen steigen mit dem Gesundheitsetat.

 

Die Betriebshaftpflichtversicherung – Ohne die öffnet keine Apotheke

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Der Grund für die Unterschiede bei der Absicherung von Haftungsrisiken ist auf eine einseitige und daher letztlich falsche Sichtweise zurückzuführen. Weil Unfälle im Straßenverkehr deutlich häufiger vorkommen als Fehler in Apotheken, konzentriert sich das Risikobewusstsein meist auf den Straßenverkehr. Die Risiken des Apothekenalltags werden dagegen unterschätzt. Doch Risiken im Haftpflichtbereich sollten vor allem mit Blick auf potentielle Schadensummen bewertet werden, die Eintrittswahrscheinlichkeit der Schäden ist hier weniger wichtig. Denn ein einziger, nicht wiedergutzumachender Fehler reicht aus, um das gesamte Berufsleben zu überschatten.

Deshalb sollte die Betriebshaftpflicht in Apotheken die zentrale Pflichtversicherung sein, und viele Berufsordnungen für Apothekerinnen und Apotheker sehen das genauso. Zehn Millionen Euro Haftpflichtsumme scheint aus unserer Erfahrung eine Richtgröße sein, an der sich Apothekerinnen und Apotheker orientieren sollten. Doch der Haftpflichtbereich bietet noch einige weitere Besonderheiten, die für bestimmte Apotheken von großer Bedeutung sind. Zusätzliche Informationen finden Sie in unserer Checkliste Betriebshaftpflicht. Zum Download
 

Cyber-Haftung – neue Technik, neue Gefahr

Ein vergleichsweise neues Feld der Versicherung ist der Schutz vor Risiken, die durch die Digitalisierung und Vernetzung unserer Welt entstehen. Cyber-Angriffe nehmen seit Jahren deutlich zu. Und sensible Daten locken Cyber-Kriminelle magisch an. Damit gerät die Gesundheitsbranche ins Visier dieser kriminellen Aktivitäten. Und wenn durch eine Attacke über das Internet oder eine Datenpanne Informationen über Kunden und Patienten an die Öffentlichkeit gelangen, drohen auch Apothekerinnen und Apothekern Haftungsklagen. Deshalb sollte eine Cyber-Versicherung immer auch einen Cyber-Haftpflichtschutz enthalten. Und aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden faktisch noch Dienstleister für die vorgeschriebenen Meldepflichten benötigt. Mehr

Umweltschaden-Haftung – bei Medikamentenrückständen in Luft, Boden und Wasser

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Bei der Absicherung von Risiken für die Umwelt werden Apotheken wie kleine pharmazeutische Unternehmen behandelt. Aufgrund der Präparate und Gefahrstoffe im Apothekenlager ist das eine Notwendigkeit.

Gelangen z. B. im Schadensfall Rückstände von Medikamenten in die Umwelt – etwa durch die Beschädigung von Flüssigkeitsbehältern, Verbrennungsrückstände oder ausgeschwemmt durch Feuerlöscharbeiten –, kommt die in der Betriebshaftpflicht der Apotheke enthaltene Umweltschadenhaftpflicht bis zur maximalen Versicherungssumme für alle Fremdschäden auf. Da es auch hier um sehr hohe Schadenssummen gehen kann, sollte die Versicherungssumme angemessen ausgestaltet sein. Mehr 
 

Umweltschaden Zusatzbaustein 1 – für Apotheken auf eigenem Grund und Boden

Wer seine Apotheke auf eigenem Grund und Boden hat, gegebenenfalls auch mit Parkplatz, Zuweg oder kleinem Apotheker-Garten, der hat für Umweltschäden auf eigenem Grund und Boden keine Deckung durch die in der Betriebshaftpflicht der Apotheke enthaltene Umweltschadenhaftpflicht. Denn diese kommt nur für Fremdschäden auf. Für alle Eigenschäden jedoch muss der Apotheker entweder selber aufkommen oder in seiner Police den Zusatzbaustein 1 zur Umweltschaden-Haftpflicht eingeschlossen haben. Mehr
  

AMG-Deckung – Hersteller haften anders

Wo keine Rechtssicherheit herrscht, sollte es wenigstens Versicherungsschutz geben. Das betrifft unter bestimmten Umständen auch die Herstellerhaftpflicht. Die Frage, ob eine Apotheke eine AMG-Deckung für Hersteller benötigt, wurde in der Vergangenheit sehr unterschiedlich beantwortet. Seit Defekturen, sofern die 100er Regelung nicht verletzt wird, in die Zuständigkeit der Betriebshaftpflicht verwiesen worden sind, herrscht etwas mehr Klarheit, ein Restrisiko bleibt dennoch. Deshalb sollten sich Apothekerinnen und Apotheker unter Umständen mit einer AMG-Vorsorgedeckung absichern. Wer aber als Hersteller aktiv ist, muss die AMG-Deckung in Höhe von pauschal 120 Millionen Euro auf jeden Fal haben. Mehr