apotheken kostenberatung foerdermittel DenPhaMedFördermittel für Apotheken

Beratungsleistungen sind vielfach förderfähig

Die zunehmende Zahl von neuen Verordnungen und Gesetzen stellen Heilberufler nicht selten vor schwer lösbare Probleme. Denn oftmals wurden die neu zu besetzenden Themen im Studium nicht vermittelt, so dass Apothekerinnen und Apotheker plötzlich gezwungen sind, Neuland zu betreten. Geht es um Herausforderungen wie Qualitätsmanagement, Informationssicherheitsmanagement (Datenschutz) oder betriebswirtschaftliche Themen, wie Einkauf und Unternehmensbewertung, ist daher die Hilfe von Experten zumindest sinnvoll, wenn nicht sogar nötig.

In Kenntnis dieses Umstands hat die Europäische Union das sogenannte Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows ins Leben gerufen. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits gegründet sind. Sowohl Bestandsunternehmen, als auch Existenzgründer können von diesem Programm profitieren. Für Firmen, die noch nicht gegründet wurden, halten die Bundesländer Fördermöglichkeiten vor.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind demnach allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Förderhöhe und Förderdauer variieren je nachdem, ob die Beratung für ein Jungunternehmen gedacht ist oder für ein Bestandsunternehmen. Die Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet detaillierte Informationen über Fördermöglichkeiten.

Das Förderangebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle richtet sich an:

  • Jungunternehmen (bis 2 Jahre nach Gründung)
  • Bestandsunternehmen (ab dem 3 Jahr nach der Gründung)
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten


Berater muss beim BAFA gelistet sein

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Damit eine Beratung durch das BAFA förderfähig ist, muss der Berater beim Bundesamt auch registriert und für die betreffende Beratungsleistung gelistet sein.

Die Listung erfordert übrigens einen Qualitätsnachweis des Beraters beim BAFA. Berater sollten daher immer vor Beginn ihrer Arbeitsaufnahme die eigene Listung nachweisen und Kunden über die Fördermöglichkeiten umfassend informieren.

Neben der Förderfähigkeit haben Kunden durch die BAFA-Listung zusätzlich noch die Sicherheit, dass sie eine hohe Beratungsqualität, die vom BAFA gefordert wird, erhalten. Es ist daher angeraten vor Beginn der Beratung, im Rahmen des Fördermittelantrags, die Listung des Beraters zu überprüfen. Eine Beauftragung sollte in jedem Fall eine Überprüfung der BAFA-Registrierung zur Voraussetzung haben.

 

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Weitere Fördermöglichkeiten

Neben der Förderung durch das BAFA gibt es viele weitere Förderprogramme des Bundes und der Länder – darunter fallen beispielsweise geförderte Kredite, Bürgschaften der Länder, Fördermittel für Automatisierung und Schulungen.

Es lohnt sich auch hier zum Beispiel bei den entsprechenden Landesbanken gezielt nach Fördermöglichkeiten zu fragen.

Unser Tipp: Damit eine Förderung bewilligt wird, muss in den meisten Fällen ein Antrag auf Fördermittel gestellt werden bevor eine Investition getätigt oder ein Berater beauftragt wurde.

 

RKW-Gründungsberatung und Positionierung

Das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. – RKW – bietet Gründern ein umfangreiches Paket geförderter Beratung, deren Ziel das Gelingen und die Wettbewerbsfähigkeit von jungen Unternehmen ist. Denn geglückte Gründungen schaffen Arbeitsplätze und stärken den Standort Deutschland. Dazu bietet das RKW Unternehmern ein eigenes Kompetenzzentrum.
Gefördert werden neben der Gründungsberatung unter anderem auch die wirtschaftliche Unternehmensführung, die Unternehmenspositionierung, das Erarbeiten eines Marketing-Konzeptes sowie die Einbindung neuer Technologien und Medien. Für Gründer lohnt sich die Ansprache seines regionalen RKW-Gründungsberaters allemal.

Selbstverständlich sind Berater mit den erforderlichen Voraussetzungen Teil unseres Netzwerks. Wenn Sie also weitere Informationen über förderfähige Beratungen suchen, dann schicken Sie uns eine E-Mail. Ihre Anfrage zum Thema „geförderte Beratungsleistungen“