apotheken finanzierungsberatung selbstauskunft DenPhaMedApotheken - Finanzierung: Selbstauskunft für Bankverhandlungen

Persönliche Angaben und viele Unterlagen – gute Vorbereitung zahlt sich aus

Wer ein Darlehen aufnehmen will, muss sich von Kreditgebern durchleuchten lassen. Neben externen Auskünften wie Branchenanalysen oder Erkenntnisse der Auskunftei Schufa werden als interne Informationen insbesondere sogenannte „Selbstauskünfte“ oder auch „Vertrauliche Selbstauskünfte“ vom Kreditnehmer verlangt. Dafür müssen Kreditnehmer standardisierte Fragebögen ausfüllen. Wie die üblichen Fragebögen aussehen und was in den Papieren angegeben werden soll, wird hier erläutert.

apotheken finanzierungsberatung selbstauskunft vorbereitung DenPhaMedSelbstverständlich können solche Fragenkataloge je nach Kreditinstitut unterschiedlich ausfallen. Doch im Allgemeinen wollen Banken und andere Darlehensgeber immer ähnliche Informationen erhalten. Daher sind Unterschiede bei Fragebögen überschaubar.

Grundsätzlich werden in diesen Fragebögen zwei Arten von Informationen abgefragt. Das sind zum einen Personendaten: Hierzu gehören neben Namen, Geburtsdatum und Wohnsitz auch der Güterstand und die Anzahl der Familienangehörigen. Wichtiger und umfangreicher sind jedoch aber die Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.

Üblicherweise geforderte Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

  • erlernter und ausgeübter Beruf
  • Name des Arbeitgebers oder bei Selbstständigkeit der Firma 
  • Einkünfte (z.B. Lohn und Gehalt, Vermietung, Förderungen, Zuschüsse, Unterhalt, Kindergeld) 
  • Ausgaben (Lebenshaltung, Hausnebenkosten, Beiträge für Altersversorgung, Unterhalt, Leasingraten etc.) 
  • Vermögen (Wohneigentum, Hausrat, Bankguthaben, Lebensversicherungen, Forderungen gegenüber Dritten, Wertgegenstände) 
  • Schulden 
  • Zahlungsrückstände 
  • übernommene Haftungen 
  • Bankverbindung (en)

Verhandlungsgespräche und notwendige Papiere

apotheken finanzierungsberatung selbstauskunft gespraeche DenPhaMedWenn Apotheker oder Apothekerinnen einen Termin bei einem Kreditgeber haben, weil sie beispielsweise eine Immobilie samt Apotheke übernehmen wollen, dann sollten sie sich gut vorbereiten und einige Unterlagen zur Hand haben.

Wegen der Bedeutung, Langfristigkeit und der Kostenbelastung einer solchen Finanzierungsentscheidung ist ein Finanzierungsberater, der bei den Verhandlungen auf der Seite des Kreditsuchenden hilft, eigentlich immer zu empfehlen. Denn für die Banken und Kreditinstitute sind solche Verhandlungen Alltag, für den Apotheker oder die Apothekerin dagegen eine einmalige oder zumindest seltene Herausforderung. Solche Ungleichgewichte wirken sich oft negativ auf die Darlehenskonditionen aus.

Das kann man verhindern, indem man sich einen professionellen Beistand an die Seite holt, der ungünstige Verhandlungsergebnisse abwendet. Im Grunde ist die Tätigkeit eines solchen Beraters mit der eines Rechtsbeistands oder Steuerberaters vergleichbar, der seinen Mandanten hilft, unbeschadet durch den Paragrafendschungel zu kommen. Anfrage Finanzierungsberater 

Welche Unterlagen erwarten Banken und andere Kreditgeber üblicherweise bei solchen Immobilienkrediten? Auch hier gibt es von Unternehmen zu Unternehmen Unterschiede, doch üblicherweise werden folgende Unterlagen gefordert.
 

Unterlagen zum Nachweis der Bonität

Nichtselbstständige:

  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der vergangenen zwei Monate.
  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vom Dezember des Vorjahrs oder Steuerbescheid

Selbstständige:

  • letzter Jahresabschluss inkl. Vorjahreszahlen
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • aktueller Einkommenssteuerbescheid
     

Objektunterlagen

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Bis zur Grenze von Kleindarlehen (oft bis zu 400.000 Euro)

  • Kaufvertrag bzw. Entwurf oder vollständiger Grundbucheintrag
  • amtlicher Lageplan
  • Baupläne mit Maßangaben
  • Baubeschreibung bei fehlender Innenbesichtigung
  • Bei Neubau oder Aus- bzw. Umbau
    • Vertrag mit dem Bauträger/Generalunternehmer
    • bei Modernisierungen über 50.000 Euro: detaillierte Kostenaufstellung
    • Aufstellung der Eigenleistungen

Bei Gutachterpflicht, i.d.R. gilt das für Darlehen über 400.000 Euro

  • Kaufvertrag bzw. Entwurf oder vollständiger Grundbucheintrag
  • amtlicher Lageplan
  • Baupläne mit Maßangaben
  • Baubeschreibung bei fehlender Innenbesichtigung
  • Objektfoto, sofern Gebäude erworben und nicht neu errichtet wird
  • Gebäudeversicherungsnachweis wird oft ab 2,6 Mio. Euro Darlehenssumme pro Objekt verlangt

Zusätzlich bei Neubau oder Aus- bzw. Umbau

  • Vertrag mit dem Bauträger/Generalunternehmer
  • bei Modernisierungen über 50.000 Euro: detaillierte Kostenaufstellung
  • Aufstellung der Eigenleistungen 

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Diese Aufzählung gibt selbstverständlich nur einen ersten groben Überblick. Dennoch wird erkennbar: Jeder, der Geld aufnehmen will, sollte vor den Verhandlungen abklären, welche Unterlagen vom seinem potentiellen Kreditgeber tatsächlich verlangt werden. So können ärgerliche Verzögerungen ausgeschlossen werden.

Sie stehen vor Darlehensverhandlungen und oder möchten zu einem bereits vorliegenden Finanzierungsvorschlag eine zweite Meinung vom Fachmann haben?

Dann stehen unsere Kreditprüfer Ihnen gerne zur Seite.