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Elektronikversicherung für Apotheken

Informationstechnologien prägen heutzutage unser gesamtes Leben. Das gilt auch für Apotheken, die ohne eine moderne Datenverarbeitung nicht mehr arbeitsfähig sind. Zur Elektronik gehört jedoch mehr als PC, Laptops, Handys und Tablets.

Die Warenwirtschaftssysteme gehören selbstverständlich ebenso dazu wie Kommissionierer, MIR-Spektrometer, alle elektronischen Laborgeräte, die Steuerungssysteme für Alarmanlagen, Klimaanlagen bis hin zum Reinraum-Klima. Selbst der Öffnungsmechanismus der Automatiktüren ist ein Elektronikbauteil. Und es wird nur noch ein- oder zwei Gerätegenerationen brauchen, dann schlüpfen auch Medikamentenkühlschänke unter das Schutzdach moderner Elektronikpolicen. Kurzum: Mit jedem technologischen Fortschritt steigt leider auch die Verwundbarkeit des Arbeitsalltags in Apotheken an.

Die Elektronikversicherung muss mitwachsen

Die Elektronikversicherung ergänzt die Geschäftsinhaltsversicherung um wichtige Schadensszenarien, denn stromabhängige Technik hat ganz andere Schadenbilder als Stromunabhängige Gerätschaften: Überspannung, Kurzschlüsse, Fehlbedienungen und Diebstähle kommen viel häufiger vor. Oft führt ein einziges defektes Elektronikteil zu größten Behinderungen des Arbeitsalltags, bis hin zur völligen Betriebsunfähigkeit, und das nicht nur, wenn man an den Kommissionierer oder die Warenwirtschaft denkt. Deshalb brauchen Apotheken zusätzlich auch einen Betriebsunterbrechungsschutz für Elektronikschäden.

apotheken technische elektronik versicherung DenPhaMedIn einem so dynamisch wachsenden Markt wie dem der Technologie in Apotheken reicht es jedoch nicht aus, einmal eine Elektronik-Police abgeschlossen zu haben. Vielmehr gehört diese zusammen mit der Inhaltsversicherung bei jeder größeren Anschaffung, die einen Stecker hat, auf den Prüfstand. Insbesondere beim Einbau eines rund 100.000 Euro teuren Kommissionierers, aber auch schon mit der Anschaffung eines MIR-Spektrometers für knapp 20.000 Euro können die versicherten Summen nicht mehr ausreichen. Dann droht eine Unterversicherung, die nur durch eine Nachmeldung der neuen Werte beim Versicherer, sofern dieser auf Unterversicherungsklauseln besteht, vermieden werden kann. Übrigens: Wenn Sie sich ein mobiles Nahinfrarot-Spektrometer (NIR-Spektrometer) anzuschaffen gedenken, dann ist zusätzlich die Transportversicherung entsprechend anzupassen. Dann sollte alles bestens sein.

Nur Hauptgeräte – kein Zubehör

Elektronikversicherungen gelten für Hauptgeräte. Das klingt beruhigend, aber es gibt – wie so oft – zwei Haken, die es zu beachten gibt. Denn in aller Regel sind zwei Gerätegruppen nicht oder nicht vollständig eingeschlossen, da der Versicherungsschutz zumeist nur für Hauptgeräte am Versicherungsort und eventuell noch in der Außenversicherung gilt.

  • Zubehör wie Tastatur, Headset, Maus oder externe Festplatten gehören nicht dazu.
  • Und der Öffnungsmechanismus von Automatiktüren wird von vielen Elektronik-Policen auch nicht erfasst.

apotheken technische elektronik versicherung hauptgeraete DenPhaMedEin banales Beispiel mit großem Potential für Ärger ist die in Apotheken so beliebte Automatiktür. Sie ist nicht nur das mit Abstand beliebteste Einfallstor für Einbrüche, sondern sie produziert auch ziemlich leicht Schäden von 2.000 bis 8.000 Euro, die sich danach dann oft als nicht versichert herausstellen, weil der Öffnungsmechanismus eben als nicht versicherbares Zubehör gilt ist. Da reicht schon eine größere Erschütterung, ein vergeblicher Versuch, die Tür aufzuhebeln oder ein Fahrrad, dass gegen die Tür fällt – und schon kann der Öffnungsmechanismus dekalibriert sein. Dann öffnen sich die Flügel nicht mehr richtig, schließen zu schnell oder bewegen sich völlig unkontrolliert.

Auch Zubehör muss mitversichert sein

Die Reparaturkosten – gerade was die Neujustierung eines dekalibrierten automatischen Türsystems angeht – sollten aber nicht beim Apothekeninhaber hängen bleiben. Deshalb gilt es hier, möglichst eine „All-Risk-Deckung“ zu nutzen, die das Zubehör von elektronischen Hauptgeräten wie etwa den Öffnungsmechanismus von Türsystemen mit eindeckt.

Ein Wort noch zum Warenwirtschaftssystem und anderer geleaster Elektronik: Leasing macht Versicherungsschutz nicht obsolet. Geleaste Geräte sind zwar in aller Regel mit einem Wartungsvertrag verbunden. Allerdings entbindet dieser den Apothekeninhaber nicht von der Ersetzungspflicht im Schadenfall. Von daher sind auch geleaste Werte in der Inhalts- und der Elektronikversicherung einzuschließen. Und wenn sie mobil genutzt werden, dann auch in der Transportversicherung.

Doppelt versicherte Kommissionierer?

Eine weitere Elektronik-Problematik birgt der in vielen Apotheken mittlerweile genutzte Kommissionierautomat. Hier sollten Apothekerinnen und Apotheker zum einen prüfen, ob ein etwaiger Leasingvertrag eine Versicherungskomponente beinhaltet. Zum anderen sollte die Elektronikversicherung – sofern vorhanden – daraufhin geprüft werden, ob hier der Kommissionierautomat eingeschlossen ist. Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass das Gerät doppelt abgesichert wird, was Apotheken-Inhabern überflüssige Kosten aufbürdet. Zwei Absicherungen sind definitiv zu viel, aber eine sollte es schon sein, denn Schäden an solchen Apparaten werden sehr schnell sehr teuer.

Um in Bezug auf den tatsächlich versicherten Bereich endgültige Sicherheit zu schaffen, empfiehlt es sich im Zweifelsfall, vom Versicherer eine präzisierende schriftliche Bestätigung einzuholen, dass der Geltungsbereich der Absicherung auch Kommissionierautomaten, Registrierkassen, sonstige tatsächlich vorhandene Apothekenelektronik sowie deren Zubehör umfasst. Gerne überprüfen wir Ihren Elektronikschutz auf „Passform“ für Ihre Apotheke. Anfrage Elektronik-Einschluss

Kaum zu versichern: NIR-Spektrometer mit mehreren Nutzern

Spektrometer-Sharing, dieser neue Trend wird sich in den kommenden Jahren immer stärker zu einem neuen Versicherungsrisiko entwickeln. Denn die NIR-Spektroskopie vereinfacht viele der vorgeschriebenen Prüfverfahren für Rohstoffe und ermöglicht zudem die zerstörungsfreie Überprüfung von Arzneimitteln auf ihre Identität. Folgerichtig haben die Pharmazieräte in Sachsen-Anhalt bereits 2013 die NIR-Geräte als Prüfinstrumente zugelassen. Ein Beispiel, das trotz andauernder Diskussionen am Ende Schule machen dürfte.

Doch diese Geräte sind teuer in der Anschaffung. Deshalb kommt es immer öfter zu Kooperationen zwischen Apothekern, die sich ein Nahinfrarot-Spektrometer teilen. Das versicherungstechnische Problem liegt darin, dass das Gerät entweder einem Apotheker gehört, aber von vielen genutzt wird oder aber von allen Nutzern gemeinsam gekauft und betrieben wird. Das bedarf eines Schutzes, der in jeder Apotheke und auch unterwegs zwischen den Apotheken greift.

Da es sich um ein noch seltenes Versicherungsthema handelt, gibt es dafür noch keine eigene Police am Markt. Lediglich der Einschluss dieses Risikos in die Außenversicherung der Apotheken-Inhaltspolice kann hier im Einzelfall gesondert erbeten werden. Um diesen noch exotischen Absicherungsfall zu vereinfachen, gibt es in Verbindung mit einem unserer Versicherungspartner eine außergewöhnliche Lösung: Das Gerät wird in einer der Apotheken kostenfrei mitversichert und bekommt zusätzlich einen günstigen pauschalen Transportschutz. Für die bisher noch eher kleine Gruppe von Apothekern, die ein NIR-Spektrometer-Sharing betreibt, die wohl einzige Möglichkeit, das Gerät umfassend gegen Schäden abzusichern. Anfrage Außenversicherung NIR-Spektrometer