apotheken BU nach SchadenfallBetriebsunterbrechung nach Schadenfall

Häufiger und länger als die meisten anderen Unternehmen müssen Apotheken nach einem versicherten Sachschaden für eine Weile schließen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Apothekenrecht, Hygieneanforderungen und Pharmazierat. Ein solches Schadenereignis kann deshalb ohne weiteres das finanzielle Aus für einen Apothekeninhaber bedeuten. Nicht nur die Hochwasserkatastrophen aus den Jahren 2002 und 2013 haben Apotheken stillgelegt, auch Feuer, Wasserschäden und Hygieneverstöße waren schon Auslöser für Probleme mit der Wiedereröffnung.

„Kleine BU“ kann zu wenig sein

Üblicherweise findet sich in Inhaltsversicherungen von Apotheken nur der Einschluss einer sogenannten „kleinen BU“ – also einer kleinen Betriebsunterbrechung – dokumentiert. Diese versichert den Rohertrag bis zur maximalen Versicherungssumme von einer Million Euro.

Da dieser Betrag aus unserer Erfahrung jedoch für die tatsächlich möglichen Schließungszeiträume oft nicht ausreicht, empfiehlt sich eine „große BU“ mit höherer Versicherungssumme.

Hier hat sich bei Apotheken ein Richtwert von rund einem Drittel des Jahresumsatzes bewährt. Anfrage großer Betriebsunterbrechungsschutz

Elementardeckung ist Pflicht – wo immer es (noch) geht

Angesichts der zu beobachtenden Klimaveränderungen – wir hatten seit 2000 schon mehr als 10 „besondere“ Wetterjahre und 2018 den ersten Großschaden durch einen Tornado – ist unbedingt darauf zu achten, dass die Betriebsunterbrechung aufgrund von Elementarschäden nochmal in der gleichen Höhe versichert ist. Oftmals werden diese Schäden nur mit reduzierten Summen oder lediglich auf Anfrage gegen Zuschlag mitversichert.

Am besten, Sie lassen den Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! machen, bevor das nächste Jahrhundertereignis Großschäden verursacht.

Pharmazieratklausel

apotheken liquiditaetssicherung bu schadenfall DenPhaMedGrundsätzlich enden Betriebsunterbrechungen immer „mit dem Abstellen des Schadens“. Also wenn alles repariert ist, Handwerker ihre Arbeit erledigt haben, die Räume gereinigt und gelüftet sind und die Apotheke zur Abnahme durch den Pharmazierat bereit ist. Doch diese Wiedereröffnungsrevision findet so gut wie nie sofort an dem Tag statt, an dem die Arbeiten abgeschlossen wurden. Und höchst selten am nächsten. Meist vergehen drei bis vier nicht versicherte Tage, bis die Apotheke wieder öffnen darf.

Wann also die Betriebsunterbrechung tatsächlich endet, liegt allein in der Hand des Pharmazierates. Er prüft bei einer Wiedereröffnungsrevision jedoch kaum die Qualität der Reparaturarbeiten an sich, sondern die Betriebsbereitschaft der Apotheke insgesamt. Wenn sich herausstellt, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist, bleibt die Apotheke weiterhin geschlossen. Und wenn dies mit den PhR-Risikoschäden zu tun hat, weil zum Beispiel Hygienegutachten fehlen, dann sollte eben auch die Absicherung der Betriebsunterbrechung so lange andauern, bis dieser Mangel behoben ist. Mehr

Hygienemängel als Wiedereröffnungshindernis

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Hygienebedingte Betriebsunterbrechungen werden oft durch ein falsches oder verspätetes Schadenmanagement ausgelöst. So können nicht sachgerecht ausgeführte Sanierungen die temporäre Schließung noch verlängern. Typische Hygienemängel, die eine Betriebsunterbrechung erzwingen, beruhen oft auf Feuchtigkeit in Wänden nach einem Wasserschaden oder auf Brandrückständen in der Apotheke. Zudem führen diese Mängel oft zu Verstößen gegen Lagervorschriften.

Bei Anfangsverdacht fordern Amtsapotheker oder Pharmazieräte je nach Schadenereignis verschiedene Dokumente. Das können Hygienenachweise, Gutachten über Pilze, Sporen und Bakterien oder auch Daten von Luftfeuchtigkeitsmessungen oder Raumtemperatur sein. Liegen diese nicht vor, kann die Apotheke nicht geöffnet werden. Mehr 


Professionelle Berater sind gefragt

apotheken betriebsunterbrechung closed DenPhaMedVon daher ist es außerordentlich wichtig, dass Versicherungsexperten, denen Apothekeninhaber einen größeren Schaden melden, mit größter Umsicht handeln. Denn es ist darauf zu achten, dass die ausführenden Gewerke den BU-Schaden nicht dadurch noch verschlimmern, dass sie die geforderten Hygienestandards ignorieren. Das machen übrigens nicht nur Firmen gern, sondern auch Hausbesitzer, Hausverwaltungen und – ja, auch Versicherungsunternehmen. Nämlich jedes Mal dann, wenn sie alle drei aus Kostengründen keine Firmen beauftragen, die höhere Trocknungs-, Reinigungs- und Sanierungskosten geltend machen sowie Hygienegutachten und Raumluftmessungen im Angebot ausweisen. Mehr 
 

Cyber-Risiko – BU durch Datenverlust

Eine ganz andere Ursache für eine schadensbedingte Betriebsunterbrechung stellen Cyber-Angriffe dar. Unter anderem massenhaft verbreitete Schadsoftware kann zu einer Gefährdung des Betriebsablaufs führen, wie auch Brancheninformationsdienste berichten: „In Zeiten von Personalnot freuen sich die meisten Apotheker über jede Bewerbung – über fast jede. Unerfreulich wird es, wenn sich die vermeintliche Bewerbung per Mail als Cyber-Attacke herausstellt.“ Bisher achten Apotheken oft viel zu wenig auf Cyberrisiken. Deshalb konnten zum Beispiel als Bewerbungsmails getarnte Trojaner schon so manche Apotheke zeitweise lahmlegen. Mehr

Betriebsunterbrechungen aufgrund polizeilicher Maßnahmen

Ob G-20 Gipfel oder Bombenfunde, ob Schweinepest oder Vogelgrippe – Apotheken sind auch immer wieder mal von polizeilichen Absperrmaßnahmen betroffen. Dauern diese länger an, wie zum Beispiel bei den Tierseuchen der frühen 2000er Jahre oder der nur teilweise geglückten Bombenentschärfung im Mai 2018 in Dresden, entstehen Apothekern deutliche Umsatzeinbußen. Auch für diese sollten gute BU-Versicherungen aufkommen.

Sie möchten wissen, was Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung alles beinhaltet und was gegebenenfalls nicht? Dann melden Sie sich bei uns. Unsere Fachleute prüfen das für Sie. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!