apotheken haftungsrisiken betriebshaftpflicht DenPhaMedBetriebshaftpflicht für Apotheken

Manchmal sind die Lücken größer als der Schutz

Will eine Pharmazeutin oder ein Pharmazeut eine Apotheke betreiben, wird eine Betriebshaftpflicht benötigt. Etliche Berufsordnungen für Apothekerinnen und Apotheker schreiben diese Absicherung explizit vor. Aber auch ohne eine solche Vorschrift gebietet es der gesunde Menschenverstand, eine Betriebshaftpflicht abzuschließen. Denn mit dieser Versicherung sollen alle berufstypischen Tätigkeiten vor Haftungsansprüchen Dritter abgesichert werden, wobei „berufstypisch“ diejenigen Tätigkeiten sind, die von mehr als der Hälfte aller Mitglieder der Berufsgruppe ausgeführt wird. Mitarbeiter sind meist mitversichert.

Das Problem, vor dem Apothekerinnen und Apotheker stehen, ist folgendes: Auf dem Versicherungsmarkt gibt es zahlreiche Anbieter und noch viel mehr Betriebshaftpflichtversicherungen. Aus dieser unübersichtlichen Vielfalt müssen Apotheker und Apothekerinnen die Absicherungen herausfiltern, die für Apotheken geeignet sind.

apotheken betriebshaftpflichtversicherung skulptur DenPhaMed

Das ist aber gar nicht so leicht, denn viele Betriebshaftpflichtversicherungen lassen große Lücken, die nicht selten weder von Apothekern, die keine Versicherungsspezialisten sind, noch von Versicherungsberatern, sofern sie keine Experten für die Apothekenabsicherung sind, erkannt werden. Das Ergebnis: Viele Apotheken hierzulande verfügen über eine unzureichende Betriebshaftpflicht.

Doch kommen wir noch einmal kurz auf die gesetzlichen Vorschriften zu sprechen. In Deutschland ist es in weiten Teilen üblich, dass ein Schadensverursacher in vollem Umfang haften muss. Werden Unternehmen nach einem Vorfall in die Pflicht genommen, kann das die Existenz des Unternehmens gefährden. 

Vier Gesetze regeln die Haftung von Unternehmen:

  • Als erstes ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu nennen. Allgemeine Haftungsfragen werden in den Paragrafen 823 folgende geregelt.
  • Ein weiteres zentrales Gesetz für Haftungsfälle ist das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
  • Haftungsfragen bei Apotheken (und pharmazeutischen Unternehmen) werden gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) – hier die Paragrafen 84 bis 94 – geregelt.
  • Nicht zuletzt kommt schließlich noch das Umwelthaftungsgesetz, das für Apotheken ebenfalls von Bedeutung sein kann.

Die Leistungen einer Betriebshaftpflicht

Grob gesagt lassen sich drei Leistungen der Betriebshaftpflicht unterscheiden:

  1. Prüfung von Haftungsansprüchen,
  2. juristische Abwehr unberechtigter Ansprüche und
  3. Regulierung von berechtigen Ansprüchen.

Die Leistungen sind für Apothekerinnen und Apotheker besonders wichtig, da gerade der Apothekerberuf jede Menge Risiken birgt, die einen Haftungsanspruch Dritter nach sich ziehen können. Das Spektrum reicht von Fehlberatungen und falsch abgegebenen Medikamenten bis zu fehlerhaften Rezepturen und Umweltschäden – schließlich ist jede Apotheke auch ein Lager für chemische Stoffe.

Die Deckungssummen

Deshalb sollten auch die Versicherungssummen entsprechend hoch sein, doch die wohl verbreitetsten Fehler bei Betriebshaftpflichtversicherungen sind zu geringe Deckungssummen. Für eine mittelgroße Apotheke ohne besondere Risikoexposition sind unseres Erachtens folgende Deckungssummen zu empfehlen:

  • Personen- und Sachschäden: 10 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 5 Millionen Euro
  • Tätigkeitsschäden: 10 Millionen Euro

apotheken haftpflichtversicherung betriebshaftpflicht DenPhaMedNur bei sehr kleinen Apotheken können die Deckungssummen unter Umständen ohne Risiko gesenkt werden. Geht es dagegen um große Apotheken, Mehrbesitz oder besondere Risikolagen müssen die Deckungssummen individuell kalkuliert werden. Wem diese Summen zu hoch gegriffen erscheinen, der sollte bedenken, dass beispielsweise Personenschäden zu den kostspieligsten Schäden überhaupt gehören. Gehaftet wird meist für einen Arbeits- oder Ertragsausfall, für Arzt- und Reha-Kosten, bei Berufsunfähigkeit und selbstverständlich geht es auch um Schmerzensgeld. Bei einer Fehlabgabe von Kontrazeptiva können Apotheker und Apothekerinnen sogar zu Unterhaltszahlungen für das nicht gewünschte Kind verpflichtet werden, wie ein bekannter Fall aus dem Jahr 1968 zeigt.

Inhaber und Inhaberinnen sollten außerdem darauf achten, dass beim Versicherungsschutz keine Minderungen oder Leistungsausschlüsse vereinbart sind. Sonst besteht die Gefahr, dass Apothekerinnen und Apotheker für Risiken persönlich aufkommen müssen. Es gibt aber noch etliche weitere Besonderheiten, die beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Apotheken unbedingt beachtet werden sollten. Einige dieser Besonderheiten sollen hier noch kurz erwähnt werden.

Herstellerhaftung AMG

Hersteller
Haftpflicht

Rezepturen und „normale“ Defekturen sind in jeder Betriebshaftpflicht mitversichert. Anders sieht es aus bei Eigenmarken oder Standardzulassungen Solche Produkte machen aus Apothekern und Apothekerinnen Hersteller, die neben der Betriebshaftpflicht auch eine spezielle Herstellerhaftpflicht benötigen. Mehr 

Umweltschadenhaftpflicht

Grundbesitz & Umweltschäden

Unabhängig davon, ob sie im Eigentum sind oder „nur“ gemietet: Als kleine pharmazeutische Lager können alle Apotheken große Umweltschäden verursachen. Doch Haftpflicht-Versicherungen kommen nur für Fremdschäden auf. Die Umweltschäden am eigenen Grund und Boden können jedoch eingeschlossen werden. Mehr

Nachhaftungschutz

 Haftung
im Ruhestand

Grundsätzlich sollten Apotheker keine Betriebshaftpflicht ohne Nachhaftungszeit abschließen. Denn wie Ärzte auch haften Apotheker für auf sie zurückzuführende Drittschäden auch noch bis zu 30 Jahren nach der Betriebsabgabe. Das kommt zwar selten vor, ist dann aber immer ärgerlich und meist teuer.baren. Mehr

Wie sicher ist Ihr Haftungsschutz?

Sie sind Apothekengründer und wollen sich über apothekengerechte Betriebshaftpflichtversicherungen informieren? Oder sind Sie unsicher, ob Ihre Haftpflicht wirklich den Schutz bietet, den Apotheken benötigen? Wir stehen Ihnen mit unserer ganzen Expertise zur Verfügung. Ihre Anfrage zum Thema „Betriebshaftpflicht für Apotheken“

Unser Tipp:

Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung lassen sich, als Betriebsausgaben, bei Steuererklärungen absetzen.