apotheken aussenversicherung roller DenPhaMedDie Außenversicherung

Für Apotheken keine Bagatelle

Grundsätzlich gilt der Schutz des Apothekeneigentums, den die Inhalts- oder Werteversicherung gewährt, nur für den Versicherungsort – also für die in der Police benannten Adresse. Allerdings erweitert eine Außenversicherungs-Klausel diesen Schutz oft auch für viele andere Orte – jedoch mit Einschränkungen, die Apotheker und Apothekerinnen kennen sollten. So ist zum Beispiel der sogenannte „einfache Diebstahl“ – umgangssprachlich also Klauen – sowie der einfache Verlust, zum Beispiel das versehentliche Liegenlassen von abgestellten Dingen, nicht versichert. Handelt es sich aber um Raub, Erpressung oder eine sonstige versicherte Ursache, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der Außenversicherung.

Länger als vorübergehend nicht zu Hause

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Generell sind Waren nur dann mitversichert, wenn sie sich vorübergehend nicht am Versicherungsort – also der Apotheke – befinden. Und „vorübergehend“ bedeutet meist „längstens drei Monate“. Damit sind jedoch de jure alle Lieferwerte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, denn es kommt ja keine Packung in die Apotheke zurück. Gleiches gilt zum Beispiel für Impfstoffe in der nahegelegenen Kinderarztpraxis, damit Eltern nicht dauernd zwischen Praxis und Apotheke hin- und herpendeln müssen. Außerdem sind die versicherten Werte oft sehr überschaubar und für medizinische Präparate deutlich zu niedrig angesetzt.

Rückkehr und Summen machen Probleme

Das liegt auch daran, dass sich die in einer Außenversicherung versicherten Werte meist am Wert von Gegenständen orientieren, die üblicherweise auf eine Urlaubsreise mitgenommen werden. Damit wird jedoch der tatsächlich in Apotheken mit hohem Lieferaufkommen benötigte Warenwert nicht einmal annähernd abgebildet. Und das ist nur eine Einschränkung des Versicherungsschutzes, die sich für Apotheken im Schadenfall als ausgesprochen ärgerlich herausstellt. 

Hier die relevanten Restriktionen in der Kurz-Übersicht:

  • Das Eigentum darf nur „vorübergehend“ außerhalb des Versicherungsortes sein, in aller Regel nicht länger als drei Monate.
  • Es muss die Absicht bestehen, den versicherten Gegenstand an den Versicherungsort zurückzubringen.
  • Meist sind nur zehn Prozent vom Versicherungswert in der Außenversicherung mitversichert.
  • Die Werte unterliegen den üblichen Sicherheitsbedingungen, sie müssen also entweder unter Aufsicht eines Apothekenmitarbeiters sein oder in abgeschlossenen Räumen aufbewahrt werden.
  • In Apotheken kommt hinzu, dass die Lagerbestimmungen selbstverständlich auch in der Außenversicherung einzuhalten sind. Gerade bei Kühlgut ist das eine sehr relevante Einschränkung.

Hausbelieferung

In Apotheken verlassen täglich Waren, oft in nennenswerter Höhe, die Apotheke. Einzelne bereits gegen Rezept ausgegebene Medikamente sind nicht problematisch, denn sie gehören ja schon dem Kunden. Es sei denn, dem Lieferfahrer unterlaufen Fehler wie Abgabe am falschen Ort – beim Nachbarn zum Beispiel oder er gönnt sich zwischendurch ein Eis oder einen Kaffee und der Wagen heizt sich kühlkettenrelevant auf. Oder er vergisst den Empfänger über die Lagervorschriften aufzuklären. Dann ist das Medikament verfallen und der Schaden sollte, wenn irgend möglich, dennoch reguliert werden können. Das hat dann jedoch eher mit der Repräsentantenklausel  zu tun. 

Praxis- und Heimbelieferung

Anders sieht es jedoch bei Heimversorgung und Praxisbelieferungen aus. Hier werden oft große Mengen Ware angeliefert. Häufig sind diese Werte zum Lieferzeitpunkt rechtlich noch Apothekeneigentum. Sie unterliegen also der besonderen Sorgfaltspflichten der Außenversicherung, obwohl sie in der Verfügungsgewalt zum Beispiel der Heimleitung oder des Praxispersonals sind. Nehmen die ausgelieferten Medikamente Schaden, besteht meist kein Versicherungsschutz.

Medikamente kommen nicht zurück

apotheken werteversicherung medikamentensortierer DenPhaMedDenn Medikamente sind nicht vorübergehend aushäusig, sondern sie werden von Patienten eingenommen. Zudem würde sich die Frage stellen, wie hoch eigentlich die Werte in der Außenversicherung versichert sind. Diese Frage ist jedoch rein akademisch, denn von einer beabsichtigten Rückkehr der versicherten Güter kann ja keine Rede sein. Allein deshalb schon wird eine branchenunspezifische Außenversicherung sich im Schadenfall für nicht zuständig erklären.

Von daher sollten alle Apothekeninhaber, die im größeren Stil Heime und Praxen beliefern, auf jeden Fall ihre Vereinbarungen zur Außenversicherung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Übrigens auch in Bezug auf die Schleuse, schließlich ist diese längst nicht immer am versicherten Ort, sondern irgendwo im Wirkungskreis der Außenversicherung.