apotheken uebernehmen knusperhaus DenPhaMedApotheke übernehmen oder neu gründen

Eine Entscheidung fürs Leben

Apotheker und Apothekerinnen, die sich selbstständig machen wollen, haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können eine bestehende Apotheke übernehmen oder eine komplett neue aufbauen. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Eine typische Herausforderung für eine neue Apotheke, ist die Kundengewinnung. Denn im Gegensatz zu etablierten Häusern, müssen Kundenströme umgelenkt werden. Daher ist die richtige Standortwahl von besonderer Bedeutung. Die sollte auch bei einer Übernahme nicht vernachlässigt werden, denn schon die Schließung einer Arztpraxis in der Nähe, kann zu empfindlichen Einbußen führen. Doch hier drängen sich noch ganz andere Fragen in den Vordergrund, zum Beispiel: Was ist die Apotheke wert? Welche „Altlasten“ übernimmt der Käufer vom abgebenden Apotheker? Fragen, die sich übrigens auch im vermeintlich unkompliziertesten Fall, der Übergabe innerhalb der Familie, stellen.
 

Die Finanzierung: Eine Meinung ist oft zu wenig

apotheken uebernehmen finanzierung DenPhaMedDer Start in die berufliche Eigenständigkeit erfordert große Investitionen: Die Kosten für das Warenlager und die Ausstattung, technische Geräte, dazu kommen oft Modernisierungs- und (Um-) Baukosten, schließlich muss in die Rechnung auch noch die monatlich fällige Miete einberechnet werden.

Wer sich bei der Finanzierung nur auf eine Bank oder gar auf sein Bauchgefühl verlässt, wird in aller Regel seinen Start in die Eigenständigkeit mit einer unnötig schweren Hypothek belasten. Einen unabhängigen Finanzierungsexperten mit Marktüberblick, der sich auch in Sachen Apotheken auskennt, sollte daher jeder Existenzgründer zu Rate ziehen. Mehr 

Wo finde ich die richtige Apotheke?

apotheken uebernehmen finden DenPhaMedWer eine Apotheke übernehmen möchte und sich umschaut, erfährt oft eine Enttäuschung: Die angebotenen Apotheken entsprechen kaum eigenen Vorstellungen und Erwartungen: Sie sind zu klein, haben einen zu geringen Umsatz und nur schwache Erträge, sind bestenfalls mittelprächtig gelegen und es gibt auch noch viele Mitbewerber in der Nähe.

Deshalb ist es wichtig, dass angehende Apothekerinnen und Apotheker einen umfassenden Überblick über angebotene Apotheken erhalten.

Viele Börsen und Vermittler haben aber nur eine geringe Auswahl. Deshalb haben wir in unserem bundesweiten Netzwerk nicht nur eine eigene Börse für Apotheken installiert, sondern auch viele Experten unter einem Dach versammelt, die über einen großen Marktüberblick verfügen. Denn mit der richtigen Auswahl, lassen sich in aller Regel auch die wirklich attraktiven Apotheken ausfindig machen. Anfrage

Rechtliche Stolperfallen

Achtung: Rechtliche Stolperfallen

Wer eine Apotheke übernehmen möchte, muss einige rechtliche Besonderheiten im Auge behalten. Grundsätzlich sollte gelten, dass jeder Kauf einer Apotheke oder eines Filialverbunds mit einem Kaufvertrag besiegelt wird. Geschäfte per Handschlag sollten tabu sein. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags ist übrigens abhängig davon, dass der Käufer auch eine apothekenrechtliche Betriebserlaubnis erhält. Üblicherweise wird auch der Abschluss eines Mietvertrags als aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag vereinbart. Sofern zugleich ein Grundstücksgeschäft abgewickelt wird, ist auch eine notarielle Beurkundung notwendig.

Abgabeprozess

Der Abgabeprozess: Geduld ist gefragt

Nicht selten scheitern Übernahmeversuche an bürokratischen Hemmnissen und überbordendem „Papierkram“. Insbesondere unerfahrene Interessenten geben aufgrund solcher Probleme manchmal eine mögliche Übernahme auf. Der große Aufwand, der betrieben werden muss, um eine Apotheke zu übernehmen, kann überfordern, desillusionieren und zermürben. Nicht zuletzt, weil solche Prozesse oft viele Monate, nicht selten sogar ein oder zwei Jahre dauern. Auch deshalb empfehlen wir, einen unabhängigen Berater zu Rate zu ziehen. Denn der kann Ihnen viele Steine aus dem Weg räumen und Prozesse auch beschleunigen.

Apotheken Kaufvertrag

Kaufvertrag: Keine Standardlösungen

Jeder Kaufvertrag für eine Apothekenübernahme ist individuell abzufassen. Im Gegensatz zu Standardverträgen wie bei der Anmietung von Wohnimmobilien oder beim Autokauf, sind bei einem Apothekenkauf deutlich mehr speziell zu verhandelnde Sachverhalte zu beachten. Das soll selbstverständlich nicht heißen, dass es nicht doch eine Reihe von Standards gibt, die in jedem Übernahmevertrag geregelt sein müssen. Diese haben wir für Sie zum Download zusammengestellt. Und was bei der Anmietung von Apothekenräumen zu beachten ist, findet sich hier

Der Kaufpreis: Vorsicht vor überzogenen Forderungen

Der Wert einer Apotheke setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen. Ein wirklich objektiver Kaufpreis ist praktisch nie festzulegen. Deswegen kommt einer umfassenden Betrachtungsweise der harten wie weichen Faktoren eine besondere Bedeutung zu. Erschwert wird die Wertermittlung dadurch, dass es keine verbindlich festgelegte Methode der Wertermittlung gibt. Vielmehr hantieren unterschiedliche Experten mit verschiedenen Methoden. Daher empfiehlt es sich, immer mehrere Methoden der Wertermittlung zu nutzen. Auf diese Weise erhalten Interessenten zumindest eine realistische Preisspanne. Möglicherweise verlangt ein Verkäufer später greifende umsatz- oder ertragsorientierte Anpassungsklauseln. Auch solche Bedingungen sind von Interessenten mit einzuplanen. Möglicherweise können solche Klauseln auch genutzt werden, um den Basiskaufpreis der Apotheke zu verringern. Weitere Paragrafen im Kaufvertrag können sich mit Kundenbindung, gleitenden Übergängen und Zahlungsmodalitäten beschäftigen. Sachkundigen Beratern stehen eine Vielzahl verschiedener Optionen der Vertragsgestaltung zur Verfügung. Auch deshalb sollten angehende Apothekerinnen und Apotheker einen Experten für den Apothekenmarkt zu Rate ziehen.

Die Apothekenübergabe – Sorgfalt ist gefragt

apotheken uebernehmen uebergabe DenPhaMedDie Apotheke muss im revisionsfähigen Zustand übergeben werden. Ein Übergabeprotokoll sichert hier beide Seiten ab. Unterschiedliche Meinungen gibt es zu der Frage, ob nach einem Verkauf eine Revision durch die Aufsichtsbehörde zulässig ist oder nur eine Kontrollbesichtigung.

Dringend erforderlich ist eine Revision allerdings im Warenlager. Denn bei einer Übergabe muss der Warenwert verbindlich festgelegt werden. Maßgeblich für die Wertanalyse des Lagers ist der Listeneinkaufswert am Übergabetag. Die Festsetzung des Warenwerts ist also stichtagsbezogen. Trotzdem sollten Interessenten bereits im Vorfeld ein belastbares Dokument erhalten, das den Lagerwert über einen gewissen Zeitraum nachvollziehbar dokumentiert.

Weitere Gesichtspunkte, die bei einer Übernahme geregelt werden müssen:

  • Bei einer etablierten Firma stellt sich die Frage, ob von einem Markenwert ausgegangen werden muss.
  • Sofern Marken- und Patentrechte existieren, sind diese gegebenenfalls umzuschreiben.
  • Datenschutz und Kundendaten sind sicher ein immer wichtiger werdendes Thema, das meist mit einer Revision der IT-Sicherheit einhergeht.
  • Mietvertrag, Großhandel, Leasing, IT-Support, Finanz- und Wirtschaftsberatung, Wartung, Versicherungen: Alle existierenden und möglicherweise weiterlaufenden Verträge gehören auf den Prüfstand.
  • Um Haftungsfragen vorab zu klären, ist eine detaillierte Haftungsklausel nötig. In der Regel wird diese festlegen, dass der Verkäufer haftbar für alles ist, was bis zum Tag der Übergabe geschehen ist. Danach haftet dann der Käufer.
  • Schließlich ist noch zu klären, was mit der Internetseite und eventuell auch den Auftritten in den Sozialen Medien der Apotheke geschehen soll. Hier bieten wir gerade für Gründer einen Service, der Zeit und Geld spart.
  • An eine Eintragung im Handelsregister sollte gedacht werden.
  • Und auch die Übernahme von Mitarbeitern muss nicht nur geregelt von statten gehen, sondern auch hier bieten sich abgebenden Apothekern einige Chancen, seine Apotheke werthaltiger zu präsentieren